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Aktuelle Pressemeldungen

Landtagswahl am 15. Mai 2022

Pilotprojekt sichert demokratische Grundrechte

Aktuelle Pressemeldungen

Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den
Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch
wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre
Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?
Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke
ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe
einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der
Löcher können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?

Ein Mann füllt einen Wahlzettel mit einem Bleistift aus.

Zur kommenden Landtagswahl wird in NRW diese Information wieder akustisch zur
Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage
vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der
Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende
aus Bochum unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen
Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das
Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer
Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der
telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und
Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit
Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium
des Landes NRW. Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch
bei der Landesgeschäftsstelle Dortmund der BSVNRW, Tel.: 02 31/ 55 75 90 0, anfordern.

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst
frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden und Sehbehindertenverein
Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org/wahlen.

(28. April 2022)