Der Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung unterliegen alle Betriebe / Personen, die Lebensmittel, Bekleidung, Bedarfsgegenstände des täglichen Bedarfs, Spielwaren, sowie kosmetische Mittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen.
Ziel ist, Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere vor gesundheitlichen Schäden und vor Täuschungen zu schützen. Es werden Betriebskontrollen durchgeführt und regelmäßig Proben entnommen. Die Betriebe werden regelmäßig und unangekündigt kontrolliert. Hygienevorschriften und die Beschaffenheit der Lebensmittel sind von den Betriebsinhabern zu beachten.
Die Bochumer Lebensmittelüberwachung arbeitet nach einem Qualitätsmanagement, das vom TÜV nach der ISO 9001 - 2008 zertifiziert wurde.
Rechtsgrundlagen:
- Basis Verordnung (EG) Nr. 178 / 2002
- Verordnung (EG) Nr. 852 / 2004
- Verordnung (EG) 853 / 2004
- Verordnung (EG) 882 / 2004
- Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
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