Vor der Neueröffnung eines Betriebes, in dem Lebensmittel hergestellt, verkauft oder verarbeitet werden sollen, wird ein Beratungsgespräch empfohlen.
Die hygiene- und lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen werden Ihnen erläutert.
Sie möchten in Bochum einen Lebensmittelbetrieb selbstständig betreiben.
Vor der Neueröffnung eines Betriebes, in dem Lebensmittel hergestellt, verkauft oder verarbeitet werden sollen, wird ein Beratungsgespräch empfohlen.
Die hygiene- und lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen werden Ihnen erläutert.
Für das Beratungsgespräch benötigen Sie keine Unterlagen.
Merkblätter und Formulare, insbesondere für die Dokumentation der Eigenkontrollen:
Weitere Informationen, zum Beispiel über Lebensmittelüberwachungsbehörden, aktuelle Rechtsprechung, Gesetze und Literatur erhalten Sie zum Beispiel beim Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Das Beratungsgespräch ist kostenlos.
Ordnungs- und Veterinäramt
Marienplatz 2
44777 Bochum
Montag, Dienstag und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie ist derzeit keine persönliche Vorsprache möglich.
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P8 am Konrad-Adenauer-Platz.
Das Verwaltungsgebäude besitzt einen Fahrstuhl und ist ebenerdig zugänglich.