Für die Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraumes muss vor dem Fallschirmabsprung eine Außenlandeerlaubnis vom DEUTSCHEN AERO CLUB E.V. eingeholt werden.
Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen ist der
DAeC Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Straße 25, 47055 Duisburg
Telefon: 0203 77844-12
Telefax: 0203 77844-44
E-Mail: info@aeroclub-nrw.de
Website: www.daec.de
Für die Erlaubniserteilung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlichen Ordnungsbehörde und ein Geländegutachten erforderlich.
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann beim Ordnungsamt beantragt werden.
- Das Geländegutachten wird durch einen anerkannten Geländegutachter erstellt. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage des DEUTSCHEN AERO CLUB E.V. (www.daec.de).
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 Nr. 1 LuftVO