BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Hausschlachtung

Abgabe von Fleisch an andere Personen verboten!

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Bei Hausschlachtungen handelt es sich gemäß § 2 Tierschutzschlachtverordnung um Schlachten außerhalb eines Schlachthofes, soweit das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers für den privaten häuslichen Verbrauch gewonnen und verwendet wird.

Hierbei ist es strikt verboten Fleisch an andere Personen abzugeben. Auch eine Abgabe an Nachbarn oder Verwandte ist strikt untersagt. Sollte Fleisch abgegeben werden, handelt es sich nicht mehr um eine Hausschlachtung.

Eine amtliche Schlachttieruntersuchung ist erforderlich, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist.

Im Anschluss an die Schlachtung ist eine amtliche Fleischuntersuchung durchzuführen. Hierzu sind die Schlachtungen frühzeitig dem Veterinäramt (möglichst drei Werktage) anzuzeigen. Im Rahmen der Fleischuntersuchung werden die erforderlichen weiterführenden Untersuchungen (zum Beispiel Trichinenprobenahme) durchgeführt.

Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Schmitz

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Telefonnummer
0234 910-8823
Faxnummer
0234 910-8832
E-Mail Adresse
KSchmitz@bochum.de