Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist zwei Wochen vor Beginn beim Ordnungsamt Bochum anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
In der öffentlichen Ankündigung sind die Art der Ware oder Dienstleistung, die vertrieben wird, und der Ort der Veranstaltung anzugeben.
Die Anzeige ist in doppelter Ausfertigung (zweifach) einzureichen; sie muss enthalten:
- Ort und Zeit der Veranstaltung
- Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden
- Anschrift der Wohnung oder der gewerblichen Niederlassung dieser Personen
- Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden. Der Name des Vertreters ist der Behörde in der Anzeige mitzuteilen.
Die Bearbeitungszeit beträgt circa zwei Wochen ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen.
Rechtsgrundlage: § 56 a Gewerbeordnung (GewO)
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