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Tierseuchen: Anzeige- und Meldepflicht

Ihr Tier ist krank und Sie fragen sich, ob die Krankheit anzeige- oder meldepflichtig ist? Hier finden Sie mehr Informationen.

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Was suche ich, bin ich hier richtig?

Krankheiten können sich schnell verbreiten - auch unter Tieren. Je nach Gefährdung und Verbreitung kann es erforderlich sein, dass zur Bekämpfung Maßnahmen getroffen werden, damit keine Tierseuche ausbricht beziehungsweise die Tierkrankheit gezielt bekämpft wird.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen anzeigepflichtigen und meldepflichtigen Tierkrankheiten (Tierseuchen). Tierhalter müssen anzeigepflichtige Tierkrankheiten dem Ordnungs- und Veterinäramt mitteilen. Sollte eine meldepflichtige Tierkrankheit ausbrechen, informiert das Ordnungs- und Veterinäramt, das Veterinäruntersuchungsamt oder ein niedergelassener Tierarzt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

Sollte Ihr Tier mit einer anzeige- oder meldepflichtigen Tierseuche erkrankt sein, können Sie entweder schriftlich eine Mitteilung abgeben oder Sie rufen uns unter der Telefonnummer 0234 910-8811 an.

Anzeigepflichtige Tierkrankheiten sind:

Nummer / Name der Tierkrankheit:

1. Affenpocken
1a. Afrikanische Pferdepest
2. Afrikanische Schweinepest
2a. Amerikanische Faulbrut
3. Ansteckende Blutarmut der Einhufer
3a. Ansteckende Blutarmut der Lachse
4. (weggefallen)
5. Aujeszkysche Krankheit bei Hausrindern und Hausschweinen
5a. Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer (Aethina tumida)
5b. Befall mit der Tropilaelaps-Milbe
6. Beschälseuche der Pferde
7. Blauzungenkrankheit
8. Bovine Herpes Virus Typ 1-Infektionen (alle Formen)
8a. Bovine Virus Diarrhoe
9. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
9a. Ebola-Virus-Infektion
9b. Epizootische Hämorrhagie der Hirsche
9c. Epizootische Hämatopoetische Nekrose
10. Enzootische Leukose der Rinder
11. Geflügelpest
12. Infektion mit Bonamia exitiosa
12a. Infektion mit Bonamia ostreae
12b. Infektion mit Marteilia refringens
12c. Infektion mit Microcytos mackini
12d. Infektion mit Perkinsus marinus
12e. Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Vogel oder Pferd
12f. Infektiöse Epididymitis
13. Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden
14. Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen
15. Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis)
16. Lungenseuche der Rinder
17.  Maul- und Klauenseuche
18. (weggefallen)
19. Milzbrand
20. Newcastle-Krankheit
20a. Niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel
21. Pest der kleinen Wiederkäuer
21a. Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen)
22. Pockenseuche der Schafe und Ziegen
23. (weggefallen)
24. Rauschbrand
25. Rifttal-Fieber
26. Rinderpest
27. Rotz
28. Salmonellose der Rinder
29. Schweinepest
30. (weggefallen)
31. (weggefallen)
32. Stomatitis vesicularis
32a. Taura-Syndrom
33. Tollwut
34. Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (alle Formen)
35. Trichomonadenseuche der Rinder
36. Tuberkulose der Rinder (Mycobakterium bovis und Mycobakterium caprae)
37. Vesikuläre Schweinekrankheit
38. Vibrionenseuche der Rinder
39. Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden
40. Weißpünktchenkrankheit der Krebstiere
41. Yellowhead Disease

Meldepflichtige Tierkrankheiten sind:

  1. Ansteckende Metritis des Pferdes (CEM)
  2. Campylobacteriose (thermophile Campylobacter)
  3. Chlamydiose (Chlamydophila Spezies)
  4. Echinokokkose
  5. Equine Virus-Arteritis-Infektion
  6. Gumboro-Krankheit
  7. Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT)
  8. Leptospirose
  9. Listeriose (Listeria monocytogenes)
  10. Maedi/ Visna
  11. Mareksche Krankheit
  12. Niedrigpathogene aviäre Influenza der Wildvögel
  13. Paratuberkulose
  14. Q-Fieber
  15. Säugerpocken (Orthopoxinfektion)
  16. Salmonellose/ Salmonella spp., ausgenommen Salmonelleninfektionen, für die eine Mitteilungspflicht nach § 4 der Hühner-Salmonellen-Verordnung besteht, sowie Salmonellosen und ihre Erreger des Rindes, soweit die Anzeigepflicht nach § 1 Nr. 28 der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen besteht.
  17. Schmallenberg-Virus
  18. Toxoplasmose
  19. Transmissible Virale Gastroenteritis des Schweines (TGE)
  20. Tuberkulose, ausgenommen Mycobacterium bovis inklusive deren Subspezies-Infektionen, soweit die Anzeigepflicht nach § 1 Nr. 36 der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen besteht.
  21. Tularämie
  22. Verotoxin bildende Escherichia coli
  23. Vogelpocken (Avipoxinfektion)
  24. Bornavirus-Infektionen der Säugetiere
  25. Rauschbrand Schaf und Ziege
  26. SARS-CoV-2-Infektionen bei Haustieren

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns!

Ordnungs- und Veterinäramt

Sekretariat Veterinärwesen

Telefonnummer
0234 910-8811
Faxnummer
0234 910-8832
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Anfahrt / Standort

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Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.