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Sondernutzung von öffentlichen Flächen

Sie möchten vor Ihrer Gaststätte einen Freisitz betreiben oder vor Ihrem Geschäft Waren ausstellen oder einen Werbeständer aufstellen? Sie möchten ein Straßenfest, ein Schützenfest oder eine Gemeindefest veranstalten? Sie möchten einen politischen Informationsstand betreiben?

Dienstleistungen und Infos

Gemäß § 6 Absatz 1 der Sondernutzungssatzung wird die Sondernutzungserlaubnis nur auf Antrag erteilt. Dieser ist schriftlich spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt zu stellen.

Ein Antrag für die Durchführung einer Veranstaltung ist unter anderem unter Beifügung eines Aufstellplanes (Imbissstände, Kinderkarussell, et cetera) mindestens sechs Wochen vorher zu stellen.

Die Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist.

Die Erlaubnis darf nur mit Genehmigung der Stadt auf Dritte übertragen werden.

Der Sondernutzungsberechtigte hat der Stadt alle Kosten zu ersetzen, die durch die Sondernutzung grundsätzlich entstehen.

Rechtsgrundlagen:

Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Hinweis:

Für Sondernutzungen bei Baumaßnahmen (zum Beispiel für die Aufstellung von Gerüsten, Containern, Baukränen sowie für die Lagerung von Baustoffen und ähnliches) ist bei der Stadtverwaltung Bochum das Tiefbaumt (Abteilung Verkehrsregelungen) zuständig. In diesen Fällen verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes (Baustellen).

Für die Sondernutzung ist in Abhängigkeit von der beanspruchten Fläche, der Dauer und Art der Nutzung eine Gebühr nach dem Gebührentarif zu § 8 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bochum zu entrichten.

Darüber hinaus wird für den Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr zwischen 5,50 bis 2.811,60 Euro erhoben (Tarifstelle 32/01 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum). Die Verwaltungsgebühr beträgt 15 Prozent der Sondernutzungsgebühr - mindestens jedoch 5,50 Euro.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Lauria

Telefonnummer
0234 910-1520
Faxnummer
0234 910-1351
E-Mail Adresse
Ordnungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Kutrieb

Telefonnummer
0234 910-3681
Faxnummer
0234 910-1351
E-Mail Adresse
Ordnungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Schweinoch

Telefonnummer
0234 910-2886
Faxnummer
0234 910-1351
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ordnungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Keller

Telefonnummer
0234 910-3285
Faxnummer
0234 910-1351
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de