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Sie suchen Informationen zur Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Bochum (Katzenschutzverordnung - KatSchutzVO).
Sie suchen Informationen zur Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Bochum (Katzenschutzverordnung - KatSchutzVO).
§ 1 Regelungszweck; Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebiets der Stadt Bochum zurückzuführen sind.
(2) Diese Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bochum.
§ 3 Kennzeichnung und Registrierung
(1) Die Haltungsperson hat die Freigänger-Katze eindeutig und dauerhaft durch Mikrochip oder Ohrtätowierung zu kennzeichnen und zu registrieren.
§ 4 Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen
Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass unkastrierte Katzen, die im Gebiet der Stadt Bochum gehalten werden, keinen unkontrollierten freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat sie die Katze durch einen Tierarzt / Tierärztin kastrieren zu lassen.
Bereits seit vielen Jahren haben sich verschiedene Tierschutzorganisationen regelmäßig darum bemüht, herrenlose beziehungsweise teils verwilderte Katzen im Stadtgebiet Bochum zu versorgen und zu kastrieren. Dennoch ist die derzeitige Anzahl freilebender unkastrierter Katzen hoch.
Erfahrungsgemäß wird sich jede freilebende, nicht kastrierte Katze früher oder später vermehren und das bis zu zweimal im Jahr mit jeweils 4 bis 6 gezeugten Nachkommen. Diese Nachkommen sind ab dem 6. Lebensmonat wiederum selbst in der Lage Katzenjunge zu bekommen.
Es ist belegt, dass mit einem Anstieg der Population auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere steigt. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei Hauskatzen nicht auf natürliche Weise. Wegen der hohen Vermehrungsrate und der fehlenden tierärztlichen Versorgung und Prävention verbreiten sich Krankheiten sehr schnell.
Die unkastrierten Freigängerkatzen nehmen mit freilebenden Katzen zwangsläufig Kontakt auf und tragen fortwährend zum Vermehrungsgeschehen bei. Die weitere Zunahme der Population freilebender Katzen geht daher überwiegend auf Halter zurück, deren Freigängerkatzen nicht kastriert worden sind.
Aus diesem Grund reicht die alleinige Kastration freilebender Katzen nicht für eine nachhaltige Stabilisation eines gesunden Katzenbestands aus. Erst durch das Gebot der Kastration von Freigängern kann der Kreislauf effektiv unterbrochen werden.
Im Tierheim werden viele Katzen als Fundtiere abgegeben, die herrenlos oder (halb)verwildert sind; teils ganze Würfe. Diese belegen die freien Plätze, die eigentlich für weggelaufene Haustiere benötigt werden. Da die Kapazitäten rasch erschöpft sind, können keine weiteren Katzen aufgenommen und folglich nicht an den Besitzer zurückgegeben werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Bochum beschlossen, dass Freigängerkatzen, die im Stadtgebiet Bochum leben, ab dem 1. Januar 2018 gekennzeichnet, registriert und kastriert werden müssen. Freilebende Katzen werden durch einen Beauftragten gekennzeichnet, registriert und kastriert. Ziel ist es, die weitere Vermehrung einzudämmen.
Durch Ihre Mitwirkung tragen Sie dazu bei, dass Ihre Katze einer deutlich geringeren Gefahr ausgesetzt ist, sich mit Katzenkrankheiten anzustecken, die über den Geschlechtsverkehr übertragen werden. Nicht zuletzt finden weniger Revierkämpfe statt und folglich weniger Verletzungen. Dies führt insgesamt zu einer Verringerung von Schmerzen, Leiden und Schäden, die Katzen sonst ertragen müssen.
Ferner ermöglicht die Kennzeichnung die Zuordnung der Katze zu einem Halter. Dieser kann verständigt werden, damit er sein Tier zurückerhält.
In jeder tierärztlichen Praxis, in der Kleintiere behandelt werden, kann man Katzen kastrieren lassen. Dies erfolgt üblicherweise nach vorheriger Terminabsprache. Auskünfte über die Durchführung, Folgen und Kosten einer Kastration beziehungsweise Kennzeichnung erhalten Sie von Ihrer Tierarztpraxis.
Das regelmäßige Füttern von unkastrierten Katzen unterstützt die unkontrollierte Vermehrung und ist nicht tierschutzgerecht.
Sekretariat Veterinärwesen
Telefon: 0234 910-8811
Tiere in Not e.V.:
Herr Kipper
Telefon: 0234 950-82292
Ordnungs- und Veterinäramt
Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Husemann Karree (2.OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
Montag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag:
08:00 bis 09:00 Uhr und 15:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 09:00 Uhr
Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.