Das Ordnungs- und Veterinäramt kann eine Ausnahmegenehmigung ausstellen, damit Sie Ihr Equid (beispielsweise Pferd) kremieren beziehungweise einäschern lassen können.
Wichtig: Ihr Tier darf erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung transportiert werden!
Nach erfolgter Kremierung, ist innerhalb von 30 Tagen dem Ordnungs- und Veterinäramt ein Nachweis hierüber einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des LANUV.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.