Teilnehmer an der Jägerprüfung müssen zum Zeitpunkt der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben, das heißt, mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Bochum haben oder Ihren Lebensmittelpunkt nachweislich in Bochum haben.
Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen. Dem Antrag sind Nachweise beizufügen. Die Untere Jagdbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis beigebracht wird.
Vorbereitende Kurse
zur Jägerprüfung bietet die Kreisjägerschaft Bochum an. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist sicherlich sinnvoll, jedoch vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben.
Die genauen Termine wann und wo die Jägerprüfung stattfindet können zu Beginn des betreffenden Jahres telefonisch bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Bochum, erfragt werden. Die genauen Termine und Örtlichkeiten für die Jägerprüfung werden spätestens drei Monate vor Beginn der Jägerprüfung öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsgrundlagen: