Sie benötigen für die Erlaubniserteilung durch die Bezirksregierung Münster eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde, weil Sie
- einen Heißluftballon im Rahmen einer Luftfahrtveranstaltung nach § 24 LuftVG aufsteigen lassen,
- einen Heißluftballon starten (§ 25 LuftVG) oder
- in der Dämmerung oder in der Dunkelheit Heißluftballone leuchten lassen ("Ballonglühen") möchten.