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Dienstleistungen und Infos

Gewerblicher Umgang mit Tieren

Sie möchten gewerbsmäßig mit Tieren umgehen? Hier finden Sie weitere Informationen - Von Ausstellen, über Training bis hin zum Züchten (§ 11 Tierschutzgesetz).

Dienstleistungen und Infos

Der Tierschutz ist ein Staatsziel (vgl. Art. 20a Grundgesetz). Daher hat der Gesetzgeber festgelegt, dass oft bei einem gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren eine Erlaubnis vom Ordnungs- und Veterinäramt benötigt wird. 

Unternehmen, die eine Erlaubnis vom Ordnungs- und Veterinäramt erhalten haben, werben auf ihren Internetseiten gerne mit „Abgenommen nach § 11 Tierschutzgesetz“ oder „Zertifiziert nach § 11 Tierschutzgesetz“.

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind unter anderem:

  • Ausbilden von Hunden beziehungsweise Anleiten von Hundehaltern (Hundetraining)
  • Betreiben einer Hundetagesstätte
  • Betreiben einer Pferdepension
  • Betreiben einer Tierpension
  • Betreiben eines Reit- oder Fahrbetriebes
  • Handeln mit Tieren (zum Beispiel Zoofachgeschäfte oder Tiermärkte)
  • Mobiles Betreuen von Tieren (sofern längere Zeit am Stück, beispielsweise während des Urlaubs der Besitzer)
  • Schädlingsbekämpfung (Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge)
  • Tiere zur Schau stellen (bspw. bei Filmen, Theaterstücken oder Spendensammlungen)
  • Tiergestützte Therapien / Intervention / soziale Einsätze
  • Züchten von Tieren („Freigrenzen“ beachten!)
  • Anderweitig Tiere gewerbsmäßig halten

"Freigrenzen" beim Züchten von Tieren


Beim Züchten von Tieren gibt es je nach Tierart „Freigrenzen“. 

Diese verteilen sich wie folgt:

Tierart Erlaubnispflicht ab:
Ara fünf züchtende Paare
Chinchillas mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr
Gerbils mehr als 300 Jungtiere pro Jahr
Hamster mehr als 300 Jungtiere pro Jahr
Hunde drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder drei oder mehr Würfe pro Jahr
Kakadu fünf züchtende Paare
Kaninchen mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr
Katzen fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder fünf oder mehr Würfe pro Jahr
Mäuse mehr als 300 Jungtiere pro Jahr
Meerschweinchen mehr als 100 Jungtiere pro Jahr
Ratten mehr als 300 Jungtiere pro Jahr
Reptilien
(Ausnahme: Schildkröten)
mehr als 100 Jungtiere pro Jahr
Schildkröten mehr als 50 Jungtiere pro Jahr
Vogelarten bis
einschließlich Nymphensittichgröße
mehr als 25 züchtende Paare
Vogelarten größer als
Nymphensittichgröße
(Ausnahme: Kakadu und Ara)
mehr als zehn züchtende Paare

Übrigens:

Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer die Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.

Für das Ausstellen einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren benötigt das Ordnungs- und Veterinäramt folgende Unterlagen:

Wichtig:

Je nachdem was Ihre Tätigkeit beinhaltet, werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte prüfen Sie, dass Sie den richtigen Antrag auswählen. Dort finden Sie dann weitere Informationen. Sie können auch gerne im Vorfeld beim Ordnungs- und Veterinäramt anrufen und nachfragen, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.

Sachkundeprüfungen müssen grundsätzlich von einem amtlichen Tierarzt abgenommen oder anderweitig staatlich anerkannt worden sein. Bei Hundetrainern ist es erforderlich, dass sowohl eine theoretische, wie auch eine praktische Prüfung stattfand.

Kurse für die Sachkunde werden von verschiedenen Stellen angeboten. Im Internet können Sie sich über die zahlreichen verschiedenen Angebote informieren.

Sie fragen sich, ob Ihre Sachkunde für eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz ausreicht?

Reichen Sie gerne Ihren Sachkundenachweis zusammen mit den Lehrinhalten per E-Mail an tierschutz@bochum.de ein. Sie erhalten dann eine Rückmeldung.

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz kann eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 und 10.000,00 Euro erhoben werden - je nach Verwaltungsaufwand.

In der Regel beläuft sich die Gebühr auf 100,00 Euro, kann jedoch im Einzelfall abweichen.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Ordnungs- und Veterinäramt

Sekretariat Veterinärwesen

Telefonnummer
0234 910-8811
Faxnummer
0234 910-8832
E-Mail Adresse
veterinaeramt@bochum.de