Für das Ausstellen einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren benötigt das Ordnungs- und Veterinäramt folgende Unterlagen:
Wichtig:
Je nachdem was Ihre Tätigkeit beinhaltet, werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte prüfen Sie, dass Sie den richtigen Antrag auswählen. Dort finden Sie dann weitere Informationen. Sie können auch gerne im Vorfeld beim Ordnungs- und Veterinäramt anrufen und nachfragen, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Sachkundeprüfungen müssen grundsätzlich von einem amtlichen Tierarzt abgenommen oder anderweitig staatlich anerkannt worden sein. Bei Hundetrainern ist es erforderlich, dass sowohl eine theoretische, wie auch eine praktische Prüfung stattfand.
Kurse für die Sachkunde werden von verschiedenen Stellen angeboten. Im Internet können Sie sich über die zahlreichen verschiedenen Angebote informieren.
Sie fragen sich, ob Ihre Sachkunde für eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz ausreicht?
Reichen Sie gerne Ihren Sachkundenachweis zusammen mit den Lehrinhalten per E-Mail an tierschutz@bochum.de ein. Sie erhalten dann eine Rückmeldung.