Welche Infos gibt es dazu?
Der Fuchs (Vulpes vulpes) unterliegt dem Jagdrecht. Jungfüchse dürfen ganzjährig gejagt werden, die Elterntiere sind während der Aufzucht der Jungen zwischen März und Juni zu schonen. Nur Jagdscheininhaber dürfen in ihren Revieren, mit einer Sondererlaubnis auch in befriedeten Bezirken, jagen oder Fallen stellen.