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Dienstleistungen und Infos

Festsetzungen von Veranstaltungen nach Titel IV GewO

Wer ein(e/n) Volksfest, Messe, Ausstellung, Jahrmarkt oder Spezialmarkt veranstalten möchte, kann einen Antrag auf Festsetzung durch die Behörde stellen, um die mit der Festsetzung einhergehenden Privilegien für die Veranstaltung zu erhalten.

Dienstleistungen und Infos

Ein Beratungsgespräch wird empfohlen.

Die Antragstellung (mit vollständigen Unterlagen) sollte mindestens vier bis sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage: § 64, 65, 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO)

  • Festsetzungsantrag
  • Personalbogen
  • Teilnahmebestimmungen
  • Vorläufiges Teilnehmerverzeichnis
  • Plan des Veranstaltungsgeländes mit maßstabsgerechter Einzeichnung der Standreihen, Stellflächen und Rettungswesgen
  • Nutzungsberechtigung für den Veranstaltungsort und gegebenenfalls genutzte Parkfläche außerhalb des Veranstaltungsgeländes, Personalbogen Veranstalter
  • Führungszeugnis (Belegart O)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (UB)
  • Auszüge aus dem Vereins- oder Handelsregister

    Sofern der Veranstalter eine GmbH oder ein Verein ist, müssen die persönlichen Unterlagen auch für den gesetzlichen Vertreter eingereicht werden.
    Sind Veranstaltungsleiter und Veranstalter nicht identisch sind auch für den Veranstaltungsleiter die persönlichen Unterlagen einzureichen.

Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt von 50 bis 3.000 Euro.

Die Kosten werden per Gebührenbescheid festgesetzt.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Teelen

Telefonnummer
0234 910-3347
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
Ordnungsamt@bochum.de