- Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden.
- Sie müssen volljährig (18 Jahre alt) sein.
- Ein Beratungsgespräch wird dringend empfohlen
Rechtsgrundlagen:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt eine Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen:
bei juristischen Personen:
Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:
Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie Anträge online stellen (Anmeldung im WSP-Konto erforderlich):
Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 500 Euro bis 5.000 Euro.
Die Kosten werden per Gebührenbescheid erhoben.
Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.