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Ausnahmegenehmigung Maulkorbpflicht / Leinenpflicht

Sie möchten gerne eine Befreiung von der Maulkorb- / Leinenpflicht für Ihren Hund? Hier finden Sie Informationen für welchen Hund was erteilt werden kann.

Dienstleistungen und Infos

Viele können sich ein Leben ohne Hund nicht vorstellen. Daher leben auch über 17.500 Hunde in Bochum. Schnell kommt der Gedanke, ob es möglich ist, für seinen vierbeinigen Freund eine Befreiung von der Leinen- und / oder Maulkorbpflicht zu bekommen.

Ob und in welchen Bereichen Ihr Hund eine Leinen- oder Maulkorbpflicht hat, können Sie der Seite „Hunde - Was muss ich wissen?“ entnehmen.

Zunächst ist festzuhalten:
Eine generelle Befreiung von der Leinenpflicht ist nicht möglich. Entsprechendes hat der Gesetzgeber im Landeshundegesetz festgehalten. Ausnahmen können nicht erteilt werden, ist der Hund auch noch so lieb und zutraulich.

Allerdings können gelistete Hunde („Kampfhunde“ / Hunde bestimmter Rasse / gefährliche Hunde) nach Teilnahme an einer Verhaltensprüfung (Wesenstest) eine Befreiung von der erweiterten Maulkorb- und Leinenpflicht erhalten. Gelistete Hunde müssen nämlich außerhalb befriedeten Besitztums immer angeleint werden. Durch die Ausnahmegenehmigung sind sie von der Maulkorb- und Leinenpflicht großen Hunden gleichgestellt.

Bereits im Welpenalter (ab dem 6. Lebensmonat) kann eine Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- und Leinenpflicht gelisteter Hunde ausgestellt werden. Diese ist bis zum 24. Lebensmonat gültig. Voraussetzung ist, dass mindestens alle zwei Wochen an einer Junghundeausbildung teilgenommen wird und dies gegenüber dem Ordnungsamt von einer Hundeschule bescheinigt wird.

Wichtig:
Ihr Hund muss für die Teilnahme an einer Verhaltensprüfung (Wesenstest) mindestens 24 Monate alt sein. Sollte eine Befreiung im Welpenalter erteilt worden sein, besteht eine Toleranzzeit bis sechs Wochen nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung. Sollten Sie innerhalb dieser sechs Wochen nicht die Teilnahme an einer Verhaltensprüfung (Wesenstest) nachweisen, müssen Sie Ihren Hund wieder außerhalb befriedeten Besitztums immer mit Maulkorb und Leine führen.

Die Ausnahmegenehmigung ist immer personengebunden! Nur wenn ein Hund-Mensch-Gespann amtlich geprüft und eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, darf ein gelisteter Hund ohne Maulkorb und Leine geführt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Für die Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- und Leinenpflicht von gelisteten Hunden wird folgendes benötigt:

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Verhaltensprüfung (Wesenstest) von jeder Person, die den Hund ohne Maulkorb und Leine führen soll.

Verhaltensprüfung (Wesenstest)

Die Verhaltensprüfung (Wesenstest) wird regelmäßig vom Ordnungs- und Veterinäramt geplant und durchgeführt. Ein amtlicher Tierarzt überprüft, ob Ihr Hund eine übersteigerte aggressive Reaktion zeigt.

Hierbei wird auf folgende Prüfelemente zurückgegriffen:

  1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes;
  2. Verhalten gegenüber Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in näheren räumlichen Bezug zum Hund treten;
  3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (z.B. Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen);
  4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B. Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife);
  5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit;
  6. Verhalten bei Begegnungen mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden;
  7. Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in alltäglichen Begegnungssituationen mit fremden Personen und Hunden

Sie würden sich gerne für die nächste Verhaltensprüfung anmelden?

Übrigens:

Durch das LANUV NRW anerkannte Sachverständige im Sinne des Landeshundegesetzes NRW dürfen ebenfalls Verhaltensprüfungen (Wesenstest) für Hunde bestimmter Rasse durchführen.

Die Verhaltensprüfung (Wesenstest) muss nicht beim örtlichen Ordnungs- und Veterinäramt absolviert werden. Amtliche Prüfungen aus ganz NRW werden anerkannt.

Für die Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- und Leinenbefreiung von gelisteten Hunden im Welpenalter wird folgendes benötigt:

  • Nachweis, dass mindestens alle zwei Wochen an einer Junghundeausbildung teilgenommen wird (Bescheinigung der Hundeschule)

Die Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- und Leinenbefreiung eines gelisteten Hundes kostet 25,00 Euro.

Für die Teilnahme an einer amtlichen Verhaltensprüfung wird eine Gebühr zwischen 50,00 und 70,00 Euro erhoben.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Für Anfragen per E-Mail zum Bereich Landeshundegesetz NRW nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Hunde@Bochum.de

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Barranco-Lopéz

Telefonnummer
0234 910-1030
Faxnummer
0234 910-1351