Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F070&formtecid=3&areashortname=Amt11

Anmeldung von großen Hunden

Sie halten einen Hund mit 40 cm Schulterhöhe oder ein Gewicht von 20 kg Gewicht? Oder wissen Sie, dass Ihr Hund diese Maße erreichen wird? Hier finden Sie Informationen über die zusätzliche Anmeldung beim Ordnungsamt.

Dienstleistungen und Infos

Sie sind Halter eines Hundes? Dann ist ihr Hund beim Steueramt anzumelden.

Zusätzlich kann auch eine Anmeldung beim Ordnungsamt erforderlich sein.

Die zusätzliche Anmeldung ist notwendig, wenn Ihr Hund eine Schulterhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg erreicht hat oder rassetypisch die Maße voraussichtlich erreichen wird.

Typische große Hunde (§ 11 LHundG NRW) sind:

  • Schäferhund
  • Labrador
  • Boxer
  • Dogge
  • Husky
  • Golden Retriever
  • Australian Sheperd
  • Border Collie
  • Dobermann
  • Münsterländer
  • Hovawart
  • Weimaraner
  • Berner Sennenhund
  • Cane Corso
  • Kangal

und so weiter

Häufig erreichen auch die Kreuzungen der genannten Hundearten untereinander oder mit einer anderen Rasse die Maße von 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht. Auch dann besteht die Anmeldepflicht.

Welche Rechte und Pflichten Sie als Halter eines großen Hundes haben, können Sie auf der Seite

„Hunde - Was muss ich wissen?“

nachlesen.

Rechtsgrundlagen:

Im Bochumer Serviceportal steht folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Zur Anmeldung Ihres großen Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:

Sie können die Anmeldung gerne online einreichen . Alternativ können Sie die Unterlagen auch gerne per E-Mail oder postalisch zusenden.

Sachkundenachweis (Hundeführerschein)

Größerer Hund, größere Verantwortung. Nach diesem Motto hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Halter von großen Hunden beweisen müssen, dass sie über das theoretische Wissen zur Hundehaltung verfügen.

Welches Wissen Sie benötigen, können Sie auf der Internetseite der Tierärztekammer NRW nachlesen. Dort finden Sie Fragebögen zum Üben inklusive Lösungsschablone.

Das abgefragte Wissen ist aus den Bereichen

  • Biologie,
  • Verhalten,
  • Erziehung,
  • Ernährung
  • Tiergesundheit und
  • Rechtvorschriften über die Hundehaltung (bspw. §§ 1 - 3 des Tierschutzgesetzes, die Tierschutz-Hundeverordnung und das Landeshundegesetz NRW)

Sie sollten wissen, welche Hundekategorien es nach dem Landeshundegesetz NRW gibt, warum welcher Hund welcher Kategorie zugeordnet wird bzw. zugeordnet werden könnte und welche Haltungsbedingungen und -verpflichtungen es für die Halter jeweils gibt.

Ihre Sachkundeprüfung können Sie durchführen bei:

  • fast jedem niedergelassenen Tierarzt
  • anerkannten Sachverständigen nach dem Landeshundegesetz NRW.

Welche Gebühr für die Sachkundeprüfung erhoben wird, können Sie dort erfragen, wo Sie die Prüfung durchführen. In der Regel liegen die Kosten zwischen 30 und 50 Euro.

Übrigens:
Als sachkundig gelten auch

  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber
  • Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG im Bereich Hunde haben
  • Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer
  • Personen, die vom LANUV NRW als Sachverständige nach dem LHundG NRW anerkannt wurden.

Tierhalter-Haftplfichtversicherung

Bedingt durch Größe und Gewicht können durch große Hunde Unfälle mit höherer Tragweite eintreten. Daher besteht eine Versicherungspflicht (Tierhalter-Haftpflichtversicherung). Im Internet finden Sie viele verschiedene Angebote. Die Kosten fangen - je nach Versicherungsumfang - bereits bei 60 Euro jährlich an (fünf Euro pro Monat).

Mikrochipnummer

Ihr Hund muss ordnungsgemäß gekennzeichnet sein, damit seine Identität immer zweifelsfrei festgestellt werden kann. In NRW ist für große Hunde nur die Kennzeichnung per Mikrochip vorgesehen.

Der Vorteil: Sollte Ihr Hund einmal weglaufen und als Fundtier aufgegriffen werden, können Behörden beziehungsweise Tierschutzorganisationen eine Anfrage an die verschiedenen Haustierregister stellen (meist bei TASSO), damit Sie Ihren Vierbeiner schnell wieder haben.

Foto des Hundes

Durch das Foto Ihres Hundes kann die Rasse besser nachvollzogen werden. Zudem ist angedacht, einen Hundeausweis einzuführen. Auch hierzu wird das Bild verwendet. Besondere Anforderungen an das Foto gibt es keine.

Die Anmeldung beim Ordnungsamt kostet einmalig 25,00 Euro.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsziel. Sie können unter Angabe des Vertragsgegenstandes (ehemals Kassenzeichen) das Geld überweisen oder bei der Stadtkasse persönlich einzahlen.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Für Anfragen per E-Mail zum Bereich Landeshundegesetz NRW nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Hunde@Bochum.de

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Barranco-Lopéz

Telefonnummer
0234 910-1030
Faxnummer
0234 910-1351