In den Niederlanden sind bereits über 2.400 Betriebe, überwiegend Schafhaltungen, von der Blauzungenkrankheit betroffen. Aufgrund von mehreren neuen Ausbrüchen, unter anderem auch in Nordrhein-Westfalen im Landkreis Kleve, möchten wir Sie auf die aktuelle Situation aufmerksam machen und Ihnen wichtige Anhaltspunkte mitgeben, welche es in der eigenen Tierhaltung zu beachten gibt.
Informationen zur Blauzungenkrankheit aufgrund des Seuchenausbruches in NRW
Aktuelle Tierseuchen in Bochum
Was ist die Blauzungenkrankheit und wie wird sie übertragen?
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie wird durch Viren verursacht und über blutsaugende Mücken, sogenannten Vektoren, übertragen. Aufgrund der insektengebundenen Übertragung liegt ein saisonales Auftreten vor. Durch die klimatischen Bedingungen mit höheren Temperaturen im Vergleich zu den Vorjahren wird das Überleben dieser Vektoren begünstigt. Empfängliche Tiere sind Schafe, Ziegen, Rinder, Kameliden, Neuweltkameliden (hierunter fallen Alpakas, Lamas, Guanakos und Vikunjas) und Wildwiederkäuer (hierunter fallen Tiere der Familie der Hirsche (zum Beispiel Dam-, Rot- und Sikawild) und aus der Familie der Hornträger (zum Beispiel Muffelwild). Menschen und andere Tiere sind nicht empfänglich und der Verzehr von tierischen Produkten dahingehend unbedenklich. Die Erkrankung kann bei betroffenen Tieren tödlich verlaufen, ist schmerzhaft und führt zu wirtschaftlichen Einbußen.
Wie erkennen Sie eine mögliche Blauzungenerkrankung?
Beim Schaf ist eine typische klinische Symptomatik zu erkennen. Es kommt zu Fieber mit Abgeschlagenheit, geröteter und geschwollener Zunge sowie Maulschleimhaut. Ebenfalls kann es zu Bläschenbildung und Läsionen an den Klauen kommen, welche zu Lahmheit führen. Häufig kommt es zu Trächtigkeitsstörungen mit Fehlgeburten Die namensgebende Blaufärbung der Zunge ist eher selten, aber charakteristisch. Andere befallene Wiederkäuer zeigen keine klinischen Anzeichen oder nur milde Verläufe. Bei diesen kann ggf. eine Entzündung der Zitzenhaut, der Schleimhäute am Augenlid, Maulhöhle und Genitalien auffallen. Auch Schleimhautablösungen an Maul und Zunge sowie Blasen an der Klaue bzw. dem Klauenkronsaum können vorkommen. Bei einem klinisch oder epidemiologisch begründeten Verdacht muss zur Abklärung der Erkrankung weitere Diagnostik durch regionale Untersuchungsämter durchgeführt werden. Hierfür wird meist eine Blutprobe benötigt.
Wie können Sie aktiv eine Ausbreitung verhindern?
Alle Halter von empfänglichen Tieren sind aufgefordert ihre Tiere genau zu beobachten und auf hinweisende Krankheitsanzeichen zu achten. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt (hier in Bochum: Ordnungs- und Veterinäramt Bochum) zu melden. Dieses leitet notwendige labordiagnostische Abklärungen ein. Betriebe mit Verdacht oder Infektionsnachweis müssen gesperrt werden und es darf kein Tiertransport erfolgen. Für die aktuelle im Umlauf befindliche Virusvariante steht zurzeit noch kein Impfstoff zur Verfügung. Ein wirksamer Insektenschutz ist als Präventionsmaßnahme sinnvoll und wird empfohlen.
Ein wichtiges Anliegen in diesem Zuge ist, dass alle Halter*innen ihrer Pflicht nachkommen und ihre Tierbestände der Tierseuchenkasse sowie dem hiesigen beziehungsweise zuständigen Veterinäramt melden. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Kennzeichnungspflicht von Wiederkäuer hin. Nur so kann die Halterin / der Halter beim Eintreten von wirtschaftlichen Schäden finanzielle Entschädigung in Anspruch nehmen und eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden. Zudem trägt dies zu einer flächendeckenden Übersicht der empfänglichen Tierbestände bei, welche notwendig ist, um einen epidemiologischen Überblick zu gewinnen und örtliche gefährdete Halter*innen rechtzeitig zu warnen. Für Schafe, Ziegen und Gehegewild werden keine Beiträge berechnet. Weitere Informationen zu den Beiträgen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW-Tierseuchenkasse NRW.
Weiterführende aktuelle Informationen
Links zu Internetseiten mit weitergehenden Informationen zur Blauzungenkrankheit:
- LAVE (Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen
- FLI (Friedrich-Loeffler-Institut) – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
- BMEL - Tierseuchen - Blauzungenkrankheit (BT)
- Stellungnahme der StIKo Vet: Aktualisierte Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3
- Merkblatt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vielen Dank für Ihre zur Kenntnisnahme und Mithilfe!
Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns!
Adresse / Kontakt
Ordnungs- und Veterinäramt
Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Husemann Karree (2.OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8811 (Sekretariat)
- Faxnummer
- 0234 910-8832
- E-Mail Adresse
- veterinaeramt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag:
08:00 bis 09:00 Uhr und 15:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 09:00 Uhr
Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Hinweise
Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.