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Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Übertragung der Trichinenprobenahme

auf Jägerinnen und Jäger

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Welche Infos gibt es dazu?

Gemäß § 6 Absatz 2 der Tier-LMÜV darf die Behörde die Entnahme von Trichinenproben auf die Jägerin oder den Jäger übertragen.

Die Übertragung bezieht sich jedoch nur auf Dachse und Wildschweine.

Bei den anderen Tierarten, die empfänglich für Trichinen sind, sind die Proben durch amtliches Personal zu entnehmen.

Im Rahmen der Trichinenprobenahme durch den Jäger hat er den Tierkörper mit einer Wildmarke zu kennzeichnen und einen Wildursprungsschein auszufüllen. Die Probe und der Wildursprungsschein müssen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Sollte die Probenahme nicht übertragen worden sein, sind alle Trichinenproben amtlich zu nehmen. Dafür sind die Tierkörper dem Veterinäramt zur Untersuchung zu gestellen.

Sachbearbeiter
Ordnungs- und Veterinäramt

Herr Birke

Telefonnummer
0234 910-1409
Faxnummer
0234 910-1351

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Marienplatz 2
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Foto des Verwaltungsgebäudes

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P8 am Konrad-Adenauer-Platz/Bermuda3Eck. 

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt einen Fahrstuhl und ist ebenerdig zugänglich.