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Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Schlachttier und Fleischuntersuchung in Schlachtbetrieben

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Prämisse ist auf diesem Gebiet die Lebensmittelsicherheit und der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden durch den Verzehr von Fleisch und Fleischprodukten.

Insbesondere beinhaltet dies die folgenden Aufgaben, welche das für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständige Sachgebiet des Veterinäramtes mit ihrem Leistungsspektrum abdeckt

Amtliche Schlachttieruntersuchung

Diese umfasst die tierschutzrechtliche Kontrolle des Transportes nach dem Eintreffen am Schlachtbetrieb, Identifizierung der Schlachttiere durch Überprüfung der Dokumente und Kennzeichnung und die Untersuchung der Tiere vor der Schlachtung im Hinblick auf ihren Gesundheitsstatus, ihr Wohlbefinden und ihre Schlachttauglichkeit.

Amtliche Fleischuntersuchung

Jeder Schlachttierkörper und die jeweiligen zugehörigen Organe werden durch ein amtliches Untersuchungsteam, bestehend aus amtlichen Tierärzten / Tierärztinnen und amtliche Fachassistenten / Fachassistentinnen, untersucht.

Bei der Fleischuntersuchung beanstandete Schlachttierkörper und ihre Organe werden vorläufig amtlich beschlagnahmt und nach einer weiterführenden Nachuntersuchung gegebenenfalls als untauglich zum menschlichen Verzehr beurteilt und anschließend unschädlich beseitigt.

Hygienekontrolle

Zusätzlich werden die Schlacht- und Zerlegebetriebe auch im Hinblick auf die Einhaltung der Hygieneanforderungen des Lebensmittelrechtes kontrolliert. Hierbei wird zum Beispiel die Lagerung von frischem Fleisch, der ordnungsgemäße Warenverkehr in Schlacht- und Zerlegebetrieben überwacht.

Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Schmitz

Telefonnummer
0234 910-8821
Faxnummer
0234 910-8832
E-Mail Adresse
KSchmitz@bochum.de

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Freudenbergstraße 45
44777 Bochum

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