Amtliche Schlachttieruntersuchung
Diese umfasst die tierschutzrechtliche Kontrolle des Transportes nach dem Eintreffen am Schlachtbetrieb, Identifizierung der Schlachttiere durch Überprüfung der Dokumente und Kennzeichnung und die Untersuchung der Tiere vor der Schlachtung im Hinblick auf ihren Gesundheitsstatus, ihr Wohlbefinden und ihre Schlachttauglichkeit.
Amtliche Fleischuntersuchung
Jeder Schlachttierkörper und die jeweiligen zugehörigen Organe werden durch ein amtliches Untersuchungsteam, bestehend aus amtlichen Tierärzten / Tierärztinnen und amtliche Fachassistenten / Fachassistentinnen, untersucht.
Bei der Fleischuntersuchung beanstandete Schlachttierkörper und ihre Organe werden vorläufig amtlich beschlagnahmt und nach einer weiterführenden Nachuntersuchung gegebenenfalls als untauglich zum menschlichen Verzehr beurteilt und anschließend unschädlich beseitigt.
Hygienekontrolle
Zusätzlich werden die Schlacht- und Zerlegebetriebe auch im Hinblick auf die Einhaltung der Hygieneanforderungen des Lebensmittelrechtes kontrolliert. Hierbei wird zum Beispiel die Lagerung von frischem Fleisch, der ordnungsgemäße Warenverkehr in Schlacht- und Zerlegebetrieben überwacht.