BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Schlachtbetrieben

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Welche Infos gibt es dazu?

Prämisse ist auf diesem Gebiet die Lebensmittelsicherheit und der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden durch den Verzehr von Fleisch und Fleischprodukten.

Insbesondere beinhaltet dies die folgenden Aufgaben, welche das für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständige Sachgebiet des Veterinäramtes mit ihrem Leistungsspektrum abdeckt:

Diese umfasst die tierschutzrechtliche Kontrolle des Transportes nach dem Eintreffen am Schlachtbetrieb, Identifizierung der Schlachttiere durch Überprüfung der Dokumente und Kennzeichnung und die Untersuchung der Tiere vor der Schlachtung im Hinblick auf ihren Gesundheitsstatus, ihr Wohlbefinden und ihre Schlachttauglichkeit.

Jeder Schlachttierkörper und die jeweiligen zugehörigen Organe werden durch ein amtliches Untersuchungsteam, bestehend aus amtlichen Tierärzten / Tierärztinnen und amtliche Fachassistenten / Fachassistentinnen, untersucht.

Bei der Fleischuntersuchung beanstandete Schlachttierkörper und ihre Organe werden vorläufig amtlich beschlagnahmt und nach einer weiterführenden Nachuntersuchung gegebenenfalls als untauglich zum menschlichen Verzehr beurteilt und anschließend unschädlich beseitigt.

Zusätzlich werden die Schlacht- und Zerlegebetriebe auch im Hinblick auf die Einhaltung der Hygieneanforderungen des Lebensmittelrechtes kontrolliert. Hierbei wird zum Beispiel die Lagerung von frischem Fleisch, der ordnungsgemäße Warenverkehr in Schlacht- und Zerlegebetrieben überwacht.

Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Schmitz

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Telefonnummer
0234 910-8823
Faxnummer
0234 910-8832
E-Mail Adresse
KSchmitz@bochum.de