Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes weisen sich mit einem Dienstausweis aus. Sie sind zusätzlich an ihrer einheitlichen blauen Dienstkleidung mit der Rückenaufschrift "Ordnungsamt" und ihrem Namensschild erkennbar.
Nach den Bestimmungen des Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit dem Polizeigesetz sind sie befugt, Ermittlungen durchzuführen, Nachbarn zu befragen, Personalien festzustellen, Verwarnungen und Platzverweise auszusprechen, Räume und Unterlagen einzusehen, Erlaubnisse zu prüfen, Personen vorzuladen, festzuhalten und zu durchsuchen, aber auch jemanden ins Gewahrsam zu verbringen, wenn Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen.
In erster Linie erfolgen Ermittlungen zu allen gewerberechtlichen Angelegenheiten. So werden zum Beispiel Gaststättenbetriebe, Spielhallen und Freisitze überwacht. Die Kontrollen beinhalten Feststellungen, ob die Räume entsprechend der Erlaubnis genutzt werden, ob Auflagen eingehalten werden, wie viele Geldspielgeräte aufgestellt sind oder ob die Schließzeiten beachtet werden.
Werden Flächen von Bürgersteigen und Fußgängerzonen für die Ausstellung von Waren, Werbeträgern, Containern, Baugerüsten und -material in Anspruch genommen, nimmt der Vollzugsdienst einen gebührenpflichtigen Antrag für eine Sondernutzung auf.
Kontinuierlich wird die Einhaltung der genehmigten Quadratmeter überprüft.
Auch andere Städte, Behörden und Dienststellen beauftragen den Vollzugsdienst mit Ermittlungen. Wenn sich jemand nicht umgemeldet hat, wird durch die Ordnungskraft festgestellt, wohin derjenige verzogen ist.
Ist jemand zu schnell gefahren, geblitzt worden und hat anschließend sein "Knöllchen" nicht bezahlt, wird anhand des Fotos geprüft, wer den Verstoß begangen hat.
Für diese Ermittlungen erfolgen auch Befragungen in der Nachbarschaft.
Feststellungen zu wilden Müllkippen, abgemeldeten Fahrzeugen, fehlenden Hausnummern werden notiert und an die verantwortlichen Fachbereiche weitergeleitet.
Bei Verstößen gegen die Bochumer Sicherheitsverordnung erheben die Kräfte des Vollzugsdienstes Verwarnungsgelder - siehe hierzu auch "rote Karte".
Bei der Aufgabenbeschreibung handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Das Aufgabenspektrum ist so vielfältig, dass sich an dieser Stelle nicht alles bis in jede Einzelheit darstellen lässt.
Sollten Sie Besuch von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes erhalten und nicht sicher sein, ob es sich tatsächlich um eine Vollzugsdienstkraft des Bochumer Ordnungsamtes handelt, können Sie sich bei der unten angegebenen Ansprechperson rückversichern.