Wer tierische Nebenprodukte verarbeitet, behandelt, transportiert, lagert oder in einer anderen Weise handhabt, bedarf dazu einer veterinärrechtlichen Zulassung oder Registrierung.
Tierische Nebenprodukte (TNP)
Sie wollen mit tierischen Nebenprodukte umgehen? Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
Dienstleistungen und Infos
Der Begriff „tierische Nebenprodukte“ umfasst rechtlich vieles.
Hierzu gehören beispielsweise:
- ganze Tierkörper
- Tierkörperteile
- Verendete Tiere
- Erzeugnisse tierischen Ursprungs wie Felle, Gülle und Schlachtabfälle
- Eizellen, Embryonen und Samen
- Rohstoffe für Tierfutter oder Biogasanlagen
Allgemein gesagt umfassen sie alle vom Tier stammende „Reststoffe“, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind.
Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die demzufolge unterschiedlich zu verarbeiten beziehungsweise zu entsorgen sind:
Nicht jeder darf mit tierischen Nebenprodukten umgehen. In der Regel ist zuvor eine Registrierung beim Ordnungs- und Veterinäramt erforderlich.
Zu den registrierungspflichtigen Bereichen gehören beispielsweise:
- Die Erzeugung
- Der Transport
- Die Handhabung
- Die Verarbeitung
- Die Lagerung
- Der Verkauf (Inverkehrbringen)
- Der Vertrieb
- Die Verwendung
- Die Beseitigung
- Das Untersuchen und Sezieren im Rahmen des Schulunterrichts
Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.
Statt einer Registrierung kann jedoch auch eine Zulassung notwendig sein.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie eine Liste aller registrierten und zugelassenen „TNP-Unternehmen“.
In folgenden Fällen ist durch das Ordnungs- und Veterinäramt eine Zulassung notwendig:
- Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
- Herstellung von Heimtierfutter;
- Biogasanlage
- Kompostieranlagen
- Lagerung von Folgeprodukten, die
- durch Deponierung oder Verbrennung beseitigt oder durch Mitverbrennung verwertet oder entsorgt werden soll;
- als Brennstoff verwendet werden sollen;
- als Futtermittel verwendet werden sollen, ausgenommen Anlagen oder Betriebe, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen oder registriert sind;
- als organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel verwendet werden, außer bei Lagerung am Ort der direkten Anwendung
Um zu klären, ob Ihre Tätigkeit in die Zulassungspflicht fällt, können Sie sich gerne beim Ordnungs- und Veterinäramt telefonisch oder per E-Mail melden. Das entsprechende Antragsformular für die Zulassung finden Sie weiter unten.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie eine Liste aller registrierten und zugelassenen „TNP-Unternehmen“.
In folgenden Fällen kann statt der Zulassung durch das Ordnungs- und Veterinäramt eine Zulassung durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE NRW) notwendig sein:
- Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch Drucksterilisation, durch Verarbeitungsmethoden gemäß Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b VO (EG) 1069/2009 oder zugelassene alternative Methoden gemäß Artikel 20 VO (EG) 1069/2009
- Beseitigung als Abfall durch Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Richtlinie 2000/76/EG verfüge
- Beseitigung oder Verwertung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, wenn sie Abfall sind, durch Mitverbrennung, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Richtlinie 2000/76/EG verfügen
- Heimtierfutterhersteller, sofern der Betrieb eine BImSchG-Genehmigung braucht
- Herstellung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
- Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung, in Form von Tätigkeiten wie Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder von spezifiziertem Risikomaterial
- Lagerung tierischer Nebenprodukte
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsentation des LAVE NRW
Auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie eine Liste aller registrierten und zugelassenen „TNP-Unternehmen“.
Für die Registrierung als „TNP-Unternehmen“ fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro an. Die Kosten für die Zulassung als „TNP-Unternehmen“ richtet sich individuell nach dem angefallenen Zeitaufwand.
Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen erhalten die Registrierung und Zulassung beim Ordnungs- und Veterinäramt kostenfrei.
Adresse / Kontakt
Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
- E-Mail Adresse
- ordnungsamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Hinweise
Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.
Sekretariat Veterinärwesen
- Telefonnummer
- 0234 910-8811
- Faxnummer
- 0234 910-8832
- E-Mail Adresse
- veterinaeramt@bochum.de
Gewerblicher Umgang mit Tieren
Sie möchten gewerbsmäßig mit Tieren umgehen? Hier finden Sie weitere Informationen (§ 11 Tierschutzgesetz).
Trichinenuntersuchung (Wildtiere)
Sie sind Jägerin oder Jäger und möchten erlegtes Wild auf Trichinen untersuchen lassen? Hier finden Sie mehr Infos!
Anzeige- und Meldepflicht (Tierseuchen)
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