Der Begriff „tierische Nebenprodukte“ umfasst rechtlich vieles.
Hierzu gehören beispielsweise:
- ganze Tierkörper
- Tierkörperteile
- Verendete Tiere
- Erzeugnisse tierischen Ursprungs wie Felle, Gülle und Schlachtabfälle
- Eizellen, Embryonen und Samen
- Rohstoffe für Tierfutter oder Biogasanlagen
Allgemein gesagt umfassen sie alle vom Tier stammende „Reststoffe“, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind.
Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die demzufolge unterschiedlich zu verarbeiten beziehungsweise zu entsorgen sind:
- Kategorie 1 (Material mit einem hohen Risiko)
- Kategorie 2 (Material mit einem mittleren Risiko)
- Kategorie 3 (Material mit einem geringen Risiko)
Näheres zu den Kategorisierungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.