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Dienstleistungen und Infos

Spielhallen

Zum Betrieb einer Spielhalle wird in NRW nur noch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis benötigt. Die Erlaubnis ist objekt- und Inhaberbezogen.

Dienstleistungen und Infos

Eine bereits erteilte Erlaubnis muss erweitert oder geändert werden, wenn andere oder zusätzliche Räumlichkeiten genutzt werden sollen. Auch bei  einem Inhaberwechsel ist eine neue Erlaubnis notwendig.

Die Erlaubniserteilung für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht ist, ist ausgeschlossen (Verbot der Mehrfachkonzessionen).

Ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle soll nicht unterschritten werden. Die Spielhalle soll nicht in räumlicher Nähe zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden; dabei soll regelmäßig der Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu Grunde gelegt werden.

Spielhallen müssen in der Zeit von 1 Uhr bis 6 Uhr geschlossen sein (sogenannte Sperrzeit). Sie unterliegen dem Nichtraucher- und dem Jugendschutzgesetz. Demnach ist Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht gestattet.

Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch eine Allgemeine Aufstellererlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.

Wurde in den Räumlichkeiten zuvor ein anderes Gewerbe ausgeübt, ist ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt zu stellen.

Rechtsgrundlagen:

  • Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
  • Ausführungsgesetzen NRW zum Glücksspielstaatsvertrag (AG NRW GlüStV)
  • Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
  • §§ 33c - 33i Gewerbeordnung (GewO)

Voraussetzungen:

  • Sie müssen volljährig (18 Jahre alt) sein.
  • Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist unabhängig von der glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gesondert erlaubnispflichtig (Aufstellerlaubnis).
  • Für Standortanfragen kann eine Abstandsmessung vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Der Antrag muss persönlich oder von der vertretungsberechtigten Person in den Diensträumen gestellt werden.

Ein Beratungsgespräch wird dringend empfohlen.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW).

Dabei beträgt der Gebührenrahmen 50 bis bis 5.000 Euro.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Marienplatz 2
44777 Bochum

Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Marienplatz 2.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P8 am Konrad-Adenauer-Platz / Bermuda3Eck.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt einen Fahrstuhl und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Ordnungs- und Veterinäramt

Herr Schäfer

Telefonnummer
0234 910-3687
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Waaga

Telefonnummer
0234 910-4023
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de