Gemäß § 6 Absatz 1 der Sondernutzungssatzung wird die Sondernutzungserlaubnis nur auf Antrag erteilt. Dieser ist schriftlich spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt zu stellen.
Ein Antrag für die Durchführung einer Veranstaltung ist unter anderem unter Beifügung eines Aufstellplanes (Imbissstände, Kinderkarussell, et cetera) mindestens sechs Wochen vorher zu stellen.
Die Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist.
Die Erlaubnis darf nur mit Genehmigung der Stadt auf Dritte übertragen werden.
Der Sondernutzungsberechtigte hat der Stadt alle Kosten zu ersetzen, die durch die Sondernutzung grundsätzlich entstehen.