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Dienstleistungen und Infos

Schaustellung von Personen

Sie möchten Striptease-Veranstaltungen in Ihren Geschäftsräumen durchführen oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen.

Dienstleistungen und Infos

Wenn Sie selbstständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) andere Personen zur Schau stellen wollen, ohne dass ein besonderes künstlerisches oder sportlich / akrobatisches Interesse vorliegt, muss dafür eine Erlaubnis erteilt werden.

Daher sind zum Beispiel Stripteasedarbietungen immer erlaubnispflichtig.

Auch wenn Sie lediglich Ihre Geschäftsräume für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis.

Die Abgrenzung zum besonderen Interesse muss im Zweifelsfalle durch die Behörde abgeklärt werden.
Eine Erlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn nur die Person im Vordergrund der Darbietung steht und nicht ihr Können. Diese Erlaubnis ist raum- und personenbezogen und kann erteilt werden, wenn Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Objekteignung nachgewiesen sind.

Der Antrag muss persönlich vom zukünftigen Gewerbebetreibenden beziehungsweise der vertretungsberechtigten Person formlos beim Ordnungsamt gestellt werden.

Andere Veranstaltungen, die zum Beispiel aufgrund von besonderen Körpereigenschaften, wie zum Beispiel "Zwergenwerfen", durchgeführt werden sollen, sind auch aus moralischen Gründen nicht erlaubnisfähig.

Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen.

Rechtsgrundlage: § 33 a Gewerbeordnung

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Der Antrag muss persönlich vom zukünftigen Gewerbetreibenden beziehungsweise der vertretungsberechtigten Person im Ordnungsamt gestellt werden.

Die vorherige Zusendung von Antragsvordrucken ist daher nicht möglich.

Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt 50 bis 1.000 Euro.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Sachbearbeiter
Ordnungs- und Veterinäramt

Herr Schäfer

Telefonnummer
0234 910-3687
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Waaga

Telefonnummer
0234 910-4023
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de