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Dienstleistungen und Infos

Kampfmittelbeseitigung - Überprüfung von Baugrundstücken

Sie planen eine Baumaßnahme und wollen wissen, ob für das betroffene Grundstück Erkenntnisse über eine Belastung mit Kampfmitteln (zum Beispiel Bomben) aus dem Zweiten Weltkrieg vorliegen?

Dienstleistungen und Infos

Allgemeines

Zu den vordringlichen Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung gehört nicht nur die unmittelbare Beseitigung, sondern auch im Vorfeld von Bebauungsmaßnahmen die Kampfmittelbelastung der Grundstücke zu prüfen und vorhandene Kampfmittel zu räumen. Damit sichert der Kampfmittelbeseitigungsdienst, dass wichtige Bauvorhaben gefahrlos betrieben werden können.

Die Luftbildauswertung spielt bei der Kampfmittelbeseitigung eine herausragende Rolle. Sie macht die Arbeit zuverlässiger und effektiver. Die Alliierten hatten im Zweiten Weltkrieg zur Vorbereitung und Kontrolle ihrer Luftangriffe Aufklärungsfotos der betroffenen Regionen aufgenommen. Diese Aufnahmen lassen erkennen, wo schwerpunktmäßig Kampfmittel abgeworfen wurden. Etwa 330.000 dieser Bilder, die nach dem Zweiten Weltkrieg in britischen und amerikanischen Archiven aufbewahrt wurden, stehen heute der Kampfmittelbeseitigung zur Verfügung.

Überprüfung von Baugrundstücken

Alle Bauanträge, die beim Bauordnungsamt der Stadt Bochum eingehen, werden automatisch dem Ordnungsamt zur Prüfung im Hinblick auf Kampfmittelfreiheit zugeleitet.

Das Ordnungsamt prüft zunächst, ob das Bauvorhaben ein weiteres Handlungsbedürfnis erforderlich macht. Gegebenenfalls wird eine Luftbildauswertung für den Bereich der Baumaßnahme beim "Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg" beantragt. Die Bearbeitungszeit für eine solche Auswertung beträgt circa zehn Wochen.

Es empfiehlt sich daher, den Bauantrag frühzeitig zu stellen.

Das Ergebnis der Auswertung wird umgehend dem Bauordnungsamt übermittelt, das dann wiederum den Antragsteller / Bauherrn informiert.

Sollte das Ergebnis der Auswertung weitere Sicherheitsüberprüfungen erforderlich machen, werden diese als Auflage in die Baugenehmigung übernommen.

Vorgaben für weitergehende Sicherheitsüberprüfungen sind zum Beispiel:

  • Flächen oder Baugruben sind dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur Sondierung über das Ordnungsamt anzumelden.
  • Bei Ramm- und Bohrarbeiten sind zuvor Sondierbohrungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst vornehmen zu lassen.
  • Überprüfung einer möglichen Blindgängereinschlagstelle durch den KBD.

Aus der Auflage ist für den Antragsteller / Bauherrn erkennbar, wie in den unterschiedlichen Fällen weiter zu verfahren ist. Bei Überprüfung einer möglichen Blindgängereinschlagstelle wird der Antragsteller / Bauherr durch das Ordnungsamt zusätzlich schriftlich ausführlich über den weiteren Verfahrensablauf informiert.

Kampfmittel- / Bombenfunde

Bei Kampfmittelfunden verständigen Sie bitte die Feuerwehr (Telefon: 0234 925-40) oder die Polizei (Telefon: 0234 909-0), die ihrerseits den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg alarmieren.

Rechtsgrundlagen:

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Die von der Ordnungsbehörde veranlasste Luftbildauswertung durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg ist gebührenfrei.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Husemann Karree (2. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das Ordnungs- und Veterinäramt befindet sich in der 2. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Küsener

Telefonnummer
0234 910-1783
Faxnummer
0234 910-1351
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Rohn

Telefonnummer
0234 910-1408
Faxnummer
0234 910-1351
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Fehmer

Telefonnummer
0234 910-5097
Faxnummer
0234 910-1351