„Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht“ (vgl. § 2 Abs. 1 LHundG NRW). Dieser Leitgedanke zieht sich durch die Regelungen rund um Hunde.
Hundeführerschein (Sachkundeprüfung)
Sie halten Hunde oder möchten gelistete Hunde führen und benötigen einen "Hundeführerschein"? Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Sachkunde.
Dienstleistungen und Infos
Von großen und gelisteten Hunden geht rasse- und größenbedingt eine höhere „Gefahr“ aus, als von kleinen Hunden. Daher hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Personen, die große oder gelistete Hunde halten, sachkundig sein müssen. Dies schließt ein Wissen über Biologie, Verhalten, Erziehung, Ernährung und Tiergesundheit bei Hunden sowie über die herrschenden Rechtsvorschriften ein.
Als Nachweis über dieses Wissen, ist eine Sachkundeprüfung abzulegen. Mehr dazu unter „Welche Infos gibt es dazu?“. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Sachkundenachweis auch als „Hundeführerschein“ bezeichnet, da er grundsätzlich legitimiert, das erforderliche Wissen zu haben, einen Hund ordnungsgemäß zu führen.
Wichtig:
Gelistete Hunde („Kampfhunde“ / gefährliche Hunde / Hunde bestimmter Rasse) dürfen nur von sachkundigen Personen geführt werden! Zudem muss die Person körperlich und geistig dazu in der Lage sein, sowie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für große Hunde und kleine Hunde gibt es kein Mindestalter zum Führen. Auch muss die Person nicht sachkundig sein. Zu beachten ist jedoch, dass es bei einem Mensch-Hund-Gespann zu keiner Belästigung oder Gefährdung von anderen kommen darf. Insbesondere Kinder müssen körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen. In Gefahrensituationen (beispielsweise der Hund reagiert aufbrausend einem anderen gegenüber) muss richtig gehandelt werden.
Bei der Sachkundeprüfung wird Wissen aus folgenden Bereichen abgefragt:
- Biologie
- Verhalten
- Erziehung
- Ernährung
- Tiergesundheit und
- Rechtvorschriften über die Hundehaltung (bspw. §§ 1 - 3 des Tierschutzgesetzes, die Tierschutz-Hundeverordnung und das Landeshundegesetz NRW)
Sie sollten wissen, welche Hundekategorien es nach dem Landeshundegesetz NRW gibt, warum welcher Hund welcher Kategorie zugeordnet wird bzw. zugeordnet werden könnte und welche Haltungsbedingungen und -verpflichtungen es für die Halter jeweils gibt.
Einen ersten Anhaltspunkt, welches Wissen Sie genau benötigen, können Sie auf der Internetseite der Tierärztekammer NRW nachlesen. Dort finden Sie Fragebögen zum Üben inklusive Lösungsschablone.
Wichtig zu wissen: Die Informationen der Tierärztekammer NRW sind für die Haltung von großen Hunden gedacht. Das Wissen, das bei der Sachkundeprüfung für gelistete Hunde abgefragt wird, ist ähnlich. Am besten sprechen Sie jedoch im Vorfeld mit der Stelle, wo Sie die Sachkundeprüfung absolvieren werden.
Große Hunde:
Ihre Sachkundeprüfung können Sie durchführen bei
- fast jedem niedergelassenen Tierarzt
- anerkannten Sachverständigen nach dem Landeshundegesetz NRW oder
Hunde bestimmter Rasse:
Ihre Sachkundeprüfung können Sie durchführen bei
- anerkannten Sachverständigen nach dem Landeshundegesetz NRW oder
- dem Veterinäramt
Gefährliche Hunde:
Ihre Sachkundeprüfung können Sie durchführen bei
- dem Veterinäramt
Gebühren:
Welche Gebühr für die Sachkundeprüfung erhoben wird, können Sie dort erfragen, wo Sie die Prüfung durchführen. In der Regel liegen die Kosten zwischen 30,00 und 50,00 Euro.
Übrigens:
Als sachkundig gelten auch
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber
- Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG im Bereich Hunde haben
- Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer
- Personen, die vom LANUV NRW als Sachverständige nach dem LHundG NRW anerkannt wurden
Terminvereinbarung (Sachkundeprüfung beim Veterinäramt)
Einen Termin für die Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt (Veterinäramt) können Sie unter der Telefonnummer 0234 910-8811 vereinbaren.
Für Anfragen per E-Mail zum Bereich Landeshundegesetz NRW nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse: Hunde@Bochum.de
Einen Termin für die Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt (Veterinäramt) können Sie unter der Telefonnummer 0234 910-8811 vereinbaren.
Sekretariat Veterinärwesen
- Telefonnummer
- 0234 910-8811
- Faxnummer
- 0234 910-8832
- E-Mail Adresse
- veterinaeramt@bochum.de
Adresse / Kontakt
Ordnungs- und Veterinäramt
Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Freudenbergstraße 45
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-8811
- Faxnummer
- 0234 910-8832
- E-Mail Adresse
- veterinaeramt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag:
08:00 bis 09:00 Uhr und 15:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 09:00 Uhr
Trichinenuntersuchungsstelle
Untersuchungszeiten:
Montag bis Samstag
8:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: 0234 910-8828