Gefährliche Tiere einer wildlebenden Art sind beim Ordnungs- und Veterinäramt anzumelden.
Hierzu zählen unter anderem:
- giftige Tiere, wie Giftschlangen und Giftechsen
- exotische Tiere mit enormer Beißkraft, beispielsweise
- alle Panzerechsen wie Alligatoren, Krokodile, Gaviale
- bestimmte Schildkröten, wie Schnappschildkröten, Geierschildkröten
- Großkatzen, große Hundeartige und Bären
- exotische Tiere mit sonstiger Körperkraft (Würgen, Schwanzschlagen), wie über zwei Meter große Boa constrictor, Warane und Leguane
Das Anmeldeformular finden Sie weiter unten. Nach Anmeldung werden die Haltungsbedingungen regelmäßig auf deren Ausbruchsicherheit überprüft.
Die Angaben sind besonders für die Einsatzkräfte von Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr wichtig, um im Vorfeld Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Auch wenn Ausbrüche von Tieren erfolgen, kann so der Tierhalter schneller ausfindig gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des LANUV.
Wichtig:
Gefährliche Tiere einer wildlebenden Art dürfen laut § 121 OWiG vom Tierhalter nicht frei umherbewegt werden. Es müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um Schäden durch das Tier zu verhüten.