Ein Beratungsgespräch wird empfohlen.
Die Antragstellung (mit vollständigen Unterlagen) sollte mindestens vier bis sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage: § 64, 65, 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO)
Wer ein(e/n) Volksfest, Messe, Ausstellung, Jahrmarkt oder Spezialmarkt veranstalten möchte, kann einen Antrag auf Festsetzung durch die Behörde stellen, um die mit der Festsetzung einhergehenden Privilegien für die Veranstaltung zu erhalten.
Ein Beratungsgespräch wird empfohlen.
Die Antragstellung (mit vollständigen Unterlagen) sollte mindestens vier bis sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage: § 64, 65, 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO)
Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt von 50 bis 3.000 Euro.
Die Kosten werden per Gebührenbescheid festgesetzt.
Ordnungs- und Veterinäramt
Marienplatz 2
44777 Bochum
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P8 am Konrad-Adenauer-Platz/Bermuda3Eck.
Das Verwaltungsgebäude besitzt einen Fahrstuhl und ist ebenerdig zugänglich.