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Dienstleistungen und Infos

Festsetzungen von Veranstaltungen nach Titel IV GewO

Wer ein(e/n) Volksfest, Messe, Ausstellung, Jahrmarkt oder Spezialmarkt veranstalten möchte, kann einen Antrag auf Festsetzung durch die Behörde stellen, um die mit der Festsetzung einhergehenden Privilegien für die Veranstaltung zu erhalten.

Dienstleistungen und Infos

Ein Beratungsgespräch wird empfohlen.

Die Antragstellung (mit vollständigen Unterlagen) sollte mindestens vier bis sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage: § 64, 65, 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO)

  • Festsetzungsantrag
  • Personalbogen
  • Teilnahmebestimmungen
  • Vorläufiges Teilnehmerverzeichnis
  • Plan des Veranstaltungsgeländes mit maßstabsgerechter Einzeichnung der Standreihen, Stellflächen und Rettungswesgen
  • Nutzungsberechtigung für den Veranstaltungsort und gegebenenfalls genutzte Parkfläche außerhalb des Veranstaltungsgeländes, Personalbogen Veranstalter
  • Führungszeugnis (Belegart O)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (UB)
  • Auszüge aus dem Vereins- oder Handelsregister

    Sofern der Veranstalter eine GmbH oder ein Verein ist, müssen die persönlichen Unterlagen auch für den gesetzlichen Vertreter eingereicht werden.
    Sind Veranstaltungsleiter und Veranstalter nicht identisch sind auch für den Veranstaltungsleiter die persönlichen Unterlagen einzureichen.

Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt von 50 bis 3.000 Euro.

Die Kosten werden per Gebührenbescheid festgesetzt.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Marienplatz 2
44777 Bochum

E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise.

Foto des Verwaltungsgebäudes

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P8 am Konrad-Adenauer-Platz/Bermuda3Eck. 

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt einen Fahrstuhl und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Ordnungsamt

Herr Esin

Telefonnummer
0234 910-3694
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
Ordnungsamt@bochum.de