Der Ermittlungsdienst ist in erster Linie für Ermittlungen zu allen gewerberechtlichen Angelegenheiten zuständig.
So werden zum Beispiel Gaststättenbetriebe, Spielhallen und Freisitze überwacht. Die Kontrollen beinhalten Feststellungen, ob die Räume entsprechend der Erlaubnis genutzt werden, ob Auflagen eingehalten werden, wie viele Geldspielgeräte aufgestellt sind oder ob die Schließzeiten beachtet werden.
Werden Flächen von Bürgersteigen und Fußgängerzonen für die Ausstellung von Waren, Werbeträgern, Containern, Baugerüsten und -material in Anspruch genommen, nimmt der Ermittlungsdienst einen gebührenpflichtigen Antrag für eine Sondernutzung auf. Kontinuierlich wird die Einhaltung der genehmigten Quadratmeter überprüft.
Auch andere Städte, Behörden und Dienststellen beauftragen den Ermittlungsdienst mit Ermittlungen. Wenn sich jemand nicht umgemeldet hat, wird durch die Ordnungskraft festgestellt, wohin derjenige verzogen ist.
Ist jemand zu schnell gefahren und hat anschließend sein "Knöllchen" nicht bezahlt, wird anhand des Fotos geprüft, wer den Verstoß begangen hat.
Für diese Ermittlungen erfolgen auch Befragungen in der Nachbarschaft.
Feststellungen zu wilden Müllkippen, abgemeldeten Fahrzeugen, fehlenden Hausnummern werden notiert und an die verantwortlichen Fachbereiche weitergeleitet.