- Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden.
- Sie müssen volljährig (18 Jahre alt) sein.
- Ein Beratungsgespräch wird dringend empfohlen
Rechtsgrundlagen:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt eine Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen:
bei juristischen Personen:
Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:
Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie Anträge online stellen (Anmeldung im WSP-Konto erforderlich):
Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 500 Euro bis 5.000 Euro.
Die Kosten werden per Gebührenbescheid erhoben.
Ordnungs- und Veterinäramt
Marienplatz 2
44777 Bochum
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P8 am Konrad-Adenauer-Platz/Bermuda3Eck.
Das Verwaltungsgebäude besitzt einen Fahrstuhl und ist ebenerdig zugänglich.