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Dienstleistungen und Infos

Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte

Wer selbstständig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, zum Beispiel Geldspielautomaten aufstellen oder andere Spiele (zum Beispiel Snooker-Turnier) veranstalten möchte, muss eine Erlaubnis beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Rechtsgrundlage: §§ 33 c, d Gewerbeordnung

Die gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten bedarf der vorherigen Erlaubnis der Ordnungsbehörde (Allgemeine Aufstellerlaubnis).

  • Sie müssen volljährig, das heißt mindestens 18 Jahre alt, sein.
  • Für jeden Aufstellort ist eine Geeignetheitsbestätigung notwendig.
  • Haben Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit müssen die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit vorliegen.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Antragsvordruck, Personalbogen
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9)
  • Steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)
  • Unterrichtungsnachweis der IHK für Aufsteller
  • Sozialkonzept

Bei juristischen Personen (zum Beispiel bei einer GmbH) außerdem:

  • Handelsregisterauszug
  • Führungszeugnis (Belegart 0) der vertretungsberechtigten Person(en)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) der vertretungsberechtigten Person(en)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) der juristischen Person
  • Steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) für alle vertretungsberechtigten Person(en) und die juristische Person

Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt 100 bis 1.800 Euro.

Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Angabe der Kosten, die dann per Überweisung oder per Bareinzahlung bei der Stadtkasse beglichen werden können.

Adresse / Kontakt

Ordnungs- und Veterinäramt
Marienplatz 2
44777 Bochum

Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Marienplatz 2.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P8 am Konrad-Adenauer-Platz / Bermuda3Eck.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt einen Fahrstuhl und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Ordnungs- und Veterinäramt

Herr Schäfer

Telefonnummer
0234 910-3687
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Ordnungs- und Veterinäramt

Frau Waaga

Telefonnummer
0234 910-4023
Faxnummer
0234 910-1418
E-Mail Adresse
ordnungsamt@bochum.de