Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum wurde durch den Rat der Stadt Bochum in seiner 16. Sitzung am 21. Juni 2022 beschlossen.
Die Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes-Immissionsschutzgesetz sehen eine Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen vor. Die Öffentlichkeit soll rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung der Aktionspläne mitzuwirken. Bochum hat im Rahmen dieser Fortschreibung im Zeitraum vom 5. November 2018 bis 15. Dezember 2018 eine Online-Beteiligung durchgeführt. Hierzu wurde gemeinsam mit der Hochschule für Gesundheit (Department of Community Health) eine Online-Plattform entwickelt und eingesetzt. Unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Heike Köckler und Daniel Simon als wissenschaftlicher Mitarbeiter wurden an der Hochschule digitale Methoden der Partizipation erprobt. Im Rahmen dieser Online-Beteiligung konnten die Bürger*innen geografisch verortete Angaben zu leisen und lauten Alltagsorten sowie dem Lärm am eigenen Wohnort machen.
Ab Herbst 2019 wurde in einem zweitenSchritt eine klassische Bürgerbeteiligung in den einzelnen Bezirken durchgeführt. Hierdurch wurde sichergestellt, dass vor allem Personen ohne Zugang zu Internet und neuester Technik in dem Prozess der Erhebungen nicht übergangen werden und sich in den Beteiligungsprozess einbringen können.
Die Ergebnisse beider Formate wurden in einer Web-App zusammengefasst. Diese ist zu finden unter www.bochum.de/Geoportal unter der Rubrik „Lärmkarten“.
Der Erlass des Ministeriums für Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV; heute MULNV) vom 07.02.2008 (V - 5 - 8820.4.1) schreibt u. a. die Beteiligung der Öffentlichkeit auch bei Fertigstellung des Entwurfs zur Aktionsplanung vor. Diese öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 18. Oktober bis 25. November 2021 im Baubürgerbüro des Amtes für Stadtplanung und Wohnen statt. Parallel hierzu konnte der Plan online auf der Homepage der Stadt Bochum eingesehen werden. Während des Auslegungszeitraumes bestand erneut die Möglichkeit, Anregungen, Ideen und Bedenken zu äußern.
Nach inhaltlicher Auseinandersetzung und Abwägung der Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 18.10. – 25.11.2021 wurde der Lärmaktionsplan fertig gestellt und dem Rat der Stadt Bochum unter Anhörung der Bezirksvertretungen und vorheriger Beratung im Ausschuss für Umwelt, Natur und Ordnung sowie im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur zur Beschlussfassung vorgelegt. Er ist mit der Beschlussfassung des Rates am 21.06.2022 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die Etatisierung von Mitteln in Höhe von jährlich 100.000 EUR für den Einsatz eines lärmmindernden Asphalts Splittmastix SMA 5 / 8 bei Straßendeckenerneuerungen in Lärmschwerpunkten beschlossen.