Folgende zentrale Bedingungen der Förderung durch das Land NRW gilt es zu beachten:
- Förderfähig sind neue Projekte oder bereits bestehende Projekte, die deutlich im Sinne der Kulturrucksack-Philosophie weiterentwickelt werden. Informationen und Anregungen zum NRW-Programm erhalten Sie auf www.kulturrucksack.nrw.de
- Die Angebote sollen für die teilnehmende Zielgruppe kostenlos oder deutlich kostenreduziert sein.
- Im Vordergrund stehen aktivierende Formate und Methoden, die Kinder und Jugendliche selbst kreativ werden lassen.
- Rezeptive Angebote sollen immer mit einer kreativen Eigenleistung der Teilnehmenden verbunden sein. Sofern es sich um Einstiegs- oder Schnupperangebote für besondere Zielgruppen handelt, sollte erkennbar sein, wie das rezeptive Angebot konzeptionell für die eigenschöpferische Arbeit mit der Zielgruppe genutzt wird.
- Schulnahe unterrichtsbezogene Projekte können im Rahmen des Programms Kulturrucksack NRW nicht gefördert werden. Möchten Sie ein kulturelles Schulprojekt durchführen? Dann möchten wir Sie gerne auf das Landesprogramm Kultur und Schule aufmerksam machen.
Näheres erfahren Sie hier: https://kultur-und-schule.de
- Die Projekte sind durch qualifizierte Künstlerinnen und Künstler, Kulturpädagoginnen und -pädagogen anzuleiten. Entsprechende fachliche Kompetenzen der Projektleitungen sind eine entscheidende Voraussetzung. Die Qualifikationen der entsprechenden Fachkräfte sind bei der Antragstellung zu nennen und auf Anfrage schriftlich nachzuweisen. Erfahrung mit der Durchführung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen sind ebenfalls Voraussetzung.
Nach der Durchführung eines Projektes, ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Einrichtungen, welche sich für eine Umsetzung eines Projektes interessieren, empfehlen wir eine Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.