Wir unterstützen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (sogenannte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger) an einer allgemeinbildenden Schule oder am Berufskolleg und deren Lehrerinnen und Lehrer dabei, einen Antrag an die Bezirksregierung zu stellen, um die Amtssprache des Herkunftslandes anstelle einer Pflichtfremdsprache überprüfen zu lassen.
Dies dient dem Erwerb eines Schulabschlusses.