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Dienstleistungen und Infos

Finanzielle Förderung

 für Projekte der Migrations- und Integrationsarbeit

Dienstleistungen und Infos

Für die Integrationsarbeit von Vereinen und Initiativen stehen im Haushalt der Stadt Bochum Fördermittel zur Verfügung.Über die Vergabe dieser Fördermittel entscheidet der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (vormals Integrationsausschuss).

Ab sofort können Projektförderanträge für 2026 eingereicht werden.
(Die Frist für die Abgabe der Anträge endet am  17. Dezember 2025.)

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (vormals Integrationsausschuss) legt jährlich ein Schwerpunktthema fest.

Das Schwerpunktthema für das Jahr 2026 lautet: „Vielfalt verbindet Generationen – Chancen für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte“

Richtlinien:

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Ziele und Aufgaben der Förderung 

Die Stadt Bochum ist Lebensmittelpunkt von vielen Menschen mit internationaler Familienge-schichte. Für ein erfolgreiches, friedliches gesellschaftliches Zusammenleben ist eine stetige interkulturell ausgelegte Arbeit erforderlich.

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration unterstützt diese Arbeit in Form von:

  • Projektförderungen (Kategorie A)
  • Grundfinanzierungen (Kategorie B).

Jedes Jahr beschließt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ein Schwer-punktthema für die Projektförderungen (Kategorie A). Für 2026 lautet das Schwerpunktthema:

„Vielfalt verbindet Generationen – Chancen für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte“

Ziel ist es, die Vereine und Initiativen in Bochum, die in der Migrations- und Integrationsarbeit tätig sind, bei dem Angebot von niedrigschwelligen Informationen und Hilfsangeboten zu unterstützen.

Insbesondere wird es in der Projektförderung (Kategorie A) im Jahr 2026 darum gehen, Projekte und Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, die gezielt Seniorinnen und Senioren mit inter-nationaler Familiengeschichte ansprechen. Ziel ist es, die soziale Teilhabe, den kulturellen Austausch und die gegenseitige Unterstützung zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel inter-kulturelle Begegnungsangebote, generationsübergreifende Projekte, Sprach- und Gesund-heitsförderung und eine aktiv gelebte Erinnerungskultur.
 

Antragsverfahren

Es ist ein schriftlicher Antrag in Papierform an Stadt Bochum, Kommunales Integrationszentrum zu stellen. Das Antragsformular wird vom Kommunalen Integrationszentrum zur Verfügung gestellt. Die Frist für die Abgabe der Anträge endet am 17. Dezember 2025.

Antragsvoraussetzungen

Das Antragsformular inkl. Kosten und Finanzierungsplan ist vollständig auszufüllen.

Bei Erstanträgen sind zusätzlich einzureichen:

  • Allgemeine Darstellung der Migrations- und Integrationsarbeit des Vereins oder der Initiative,
  • Satzung des Vereins
  • Informationsschriften (zum Beispiel Flyer).

Bei Satzungsänderungen ist die neue Satzung einzureichen.

Die Höhe der beantragten Fördersumme ist darin ebenso auszuweisen wie eine Erklärung, dass eine Finanzierung aus Eigenmitteln nicht möglich ist und alle nicht städtischen Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Bitte beachten Sie die Richtlinien.

Für die Beschreibung des Projektes müssen im Formular noch zusätzliche Angaben gemacht werden: Das Projekt sollte im Hinblick auf Ziele, geplante Aktivitäten, Zielgruppen oder ähnliches beschrieben werden. 

Teilnahmeberechtigte

Berechtigte für die Förderung sind alle Vereine und Initiativen, die 

  • mit ihrem Projekt die Migrations- und Integrationsarbeit unterstützen;
  • die Kosten nicht aus eigenen Mitteln decken können;
  • die Kosten nicht aus Mitteln anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts decken können;
  • keine anderen städtischen Haushaltsmittel beantragt und gewährt bekommen haben;
  • die Leitung/Geschäftsführung ehrenamtlich besetzt haben.

Die Antragssumme sollte 5.000,00 Euro nicht überschreiten.

Informationen zum Bewilligungsverfahren

Die Anträge werden von der Verwaltung geprüft. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entscheidet abschließend über die Vergabe der Fördermittel. Über die Entschei-dung zu den jeweiligen Anträgen erfolgt eine schriftliche Mitteilung.

Auszahlungsverfahren

Der Verwendungsnachweis ist vor Auszahlung des Zuschusses einzureichen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Ausgezahlt werden nur Fördermittel, die bei der Prüfung des Verwendungsnachweises anerkannt wurden. Sollte eine Vorfinanzierung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen eine Abschlagszahlung von maximal 50 Prozent der bewilligten Summe erfolgen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Auszahlungsantrag
  • Sachbericht
  • Übersicht der Einnahmen und Ausgaben
  • Liste der Originalbelege
  • Originalbelege für alle Kosten, die Sie mit Fördermitteln beglichen haben - beispielsweise Rechnungen, Quittungen oder Überweisungsbelege

Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit.

Das Kommunale Integrationszentrum freut sich auf Ihre Anträge.

Kommunales Integrationszentrum

Frau Schilling

Telefonnummer
0234 910-1710
Faxnummer
0234 910-1119
E-Mail Adresse
SSchilling@bochum.de

Adresse / Kontakt

Kommunales Integrationszentrum
Husemann Karree (6. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

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Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das KI Bochum befindet sich in der 6. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.