BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick
Dienstleistungen und Infos

Finanzielle Förderung durch den Integrationsausschuss

Für die Integrationsarbeit von Vereinen und Initiativen stehen im Haushalt der Stadt Bochum Fördermittel zur Verfügung, über deren Vergabe entscheidet der Integrationsausschuss.

Dienstleistungen und Infos

Ab sofort können Projektförderanträge für 2023 gestellt werden.
Bei Interesse beteiligen Sie sich gerne an dem entsprechenden Ausschreibungsverfahren.

Der Integrationsausschuss legt jährlich ein Schwerpunktthema fest. Das Schwerpunktthema lautet im Jahr 2023 „Selbstbestimmung und Freiheit von Frauen* und Mädchen mit Migrationsbiografie stärken“

Richtlinien:

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Ziele und Aufgaben der Förderung

Die Stadt Bochum ist Lebensmittelpunkt von zahlreichen Menschen mit Migrationshintergrund. Zu einer erfolgreichen Integration in die Gesellschaft ist eine stetige kulturell ausgelegte Arbeit erforderlich. Der Integrationsausschuss unterstützt diese Arbeit in Form von:

Jedes Jahr beschließt der Integrationsausschuss ein Schwerpunktthema für die Projektförderungen.

Für 2023 lautet das Schwerpunktthema:

„Selbstbestimmung und Freiheit von Frauen* und Mädchen mit
Migrationsbiografie stärken“

Ziel ist es, die Vereine und Initiativen in Bochum, die in der Migrations- und Integrationsarbeit tätig sind, bei der Bereitstellung von niedrigschwelligen Informationen und Hilfsangeboten zu unterstützen. 

Antragsverfahren

Es ist ein schriftlicher Antrag in Papierform an Stadt Bochum, Kommunales Integrationszentrum zu stellen. Das Antragsformular wird vom Kommunalen Integrationszentrum zur Verfügung gestellt. Die Frist für die Abgabe der Anträge endet am 16. Dezember 2022.

Antragsvoraussetzungen

Das Antragsformular inklusive Kosten und Finanzierungsplan ist vollständig auszufüllen.

Bei Erstanträgen sind zusätzlich einzureichen:

  • allgemeine Darstellung der Migrations- und Integrationsarbeit des Vereins oder der Initiative,
  • Satzung des Vereins,
  • Informationsschriften (zum Beispiel Flyer).

Bei Satzungsänderungen ist die neue Satzung einzureichen.

Die Höhe der beantragten Fördersumme ist darin ebenso auszuweisen wie eine Erklärung, dass eine Finanzierung aus Eigenmitteln nicht möglich ist und alle nicht städtischen Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Bitte beachten Sie die Richtlinien.

Für die Beschreibung des Projektes müssen im Formular noch zusätzliche Angaben gemacht werden: Das Projekt sollte im Hinblick auf Ziele, geplante Aktivitäten, Zielgruppen oder Ähnliches beschrieben werden.

Teilnahmeberechtigte

Berechtigte für die Förderung sind alle Vereine und Initiativen, die

  • mit ihrem Projekt die Migrations- und Integrationsarbeit unterstützen;
  • die Kosten nicht aus eigenen Mitteln decken können;
  • die Kosten nicht aus Mitteln anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts decken können;
  • keine anderen städtischen Haushaltsmittel beantragt und gewährt bekommen haben;
  • die Leitung/Geschäftsführung ehrenamtlich besetzt haben.

Informationen zum Bewilligungsverfahren

Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses werden von der Verwaltung und dem Entscheidungsgremium für die Förderung durch den Integrationsausschuss geprüft. Der Integrationsausschuss entscheidet über die Vergabe der Fördermittel. Über die Entscheidung zu den jeweiligen Anträgen erfolgt eine schriftliche Mitteilung.

Auszahlungsverfahren

Der Verwendungsnachweis ist vor Auszahlung des Zuschusses einzureichen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Ausgezahlt werden nur Fördermittel, die bei der Prüfung des Verwendungsnachweises anerkannt wurden.
Sollte eine Vorfinanzierung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen eine Abschlagszahlung erfolgen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Auszahlungsantrag,
  • Sachbericht,
  • Liste der Originalbelege,
  • Originalbelege für alle Kosten, die Sie mit Fördermitteln beglichen haben – beispielsweise Rechnungen, Quittungen oder Überweisungsbelege.

Das Kommunale Integrationszentrum freut sich auf Ihre Anträge!

Sachbearbeiterin
Kommunales Integrationszentrum

Frau Reher

Telefonnummer
0234 910-1802
Faxnummer
0234 910-1119
Zimmer 416
E-Mail Adresse
LReher@bochum.de

Adresse / Kontakt

Kommunales Integrationszentrum
Bessemerstraße 47
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1788
Faxnummer
0234 910-1119
E-Mail Adresse
integrationszentrum@bochum.de

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Opening times
Appointments can be made by phone.

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Bessemerstraße

Anfahrt / Standort