Bitte beachten Sie:
Minderjährige Kinder müssen bei der Antragstellung (unabhängig vom Alter) immer anwesend sein.
Kinderreisepass
Sie möchten ein Reisedokument für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (Kinderreisepass) beantragen.

Dienstleistungen und Infos
Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Der Hauptwohnsitz des Kindes muss in Bochum liegen.
Bei der Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind (unabhängig vom Alter) und mindestens ein Elternteil anwesend sein. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Ausweisdokumenten für Minderjährige.
Je nach Land können die Einreisebestimmungen variieren, bitte informieren Sie sich vorab über die zur Einreise benötigten Dokumente.
Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass ist ein Jahr, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit um jeweils 1 Jahr (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Verlängerungsantrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird. Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. In beiden Fällen ist eine freie Doppelseite im Kinderreisepass erforderlich.
Ausstellungsdauer und Lieferzeiten:
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Die Beantragung des Kinderreisepasses kann leider nicht online erfolgen.
Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung:
- Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige
- Vollmacht (für den Erklärungsboten) Beantragung Kinderpass
Terminvereinbarung
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch in den Bürgerbüros einen Termin:
Termine können Sie auch persönlich in den Bürgerbüros oder telefonisch unter der 115 - Ihre Behördennummer - buchen.
Sie benötigen ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.
- Sofern vorhanden aktuelles oder abgelaufenes Ausweisdokument des Kindes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Ausweisdokumente der Eltern
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
- Im Bürgerbüro Mitte haben Sie die Möglichkeit, ein Lichtbild mit Hilfe einer Smarten Fotobox zu erstellen.
- Geburtsurkunde, bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments
- Entsprechende Gebühr
Beantragen Sie als Erziehungsberechtigte ein Ausweisdokument für Ihr minderjähriges Kind, beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Ausweisdokumenten für Minderjährige.
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr entnehmen Sie bitte der Gebührenliste.
Zahlungen sind bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte möglich
Eine Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit Termin möglich. Termine können Sie persönlich in den Bürgerbüros, telefonisch oder online buchen.
In welches Bürgerbüro möchten Sie?
Bürgerbüro
Call-Center
- Telefonnummer
- 115 - Ihre Behördennummer -
- Faxnummer
- 0234 910-4072
- E-Mail Adresse
- buergerbuero-mitte@bochum.de
Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Hinweise zu Ausweisdokumenten für Minderjährige
Beantragung von Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass für Minderjährige
Eintragungen im Pass Minderjähriger bei unterschiedlichen Familiennamen sorgeberechtigter Elternteile
Sofern sich der Familienname Minderjähriger von dem Familiennamen eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass des Kindes eingetragen werden.