Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Außerdem muss der Hauptwohnsitz des Kindes in Bochum liegen. Bei der Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind (unabhängig vom Alter) und mindestens ein Elternteil anwesend sein. Je nach Land können die Einreisebestimmungen variieren, bitte informieren Sie sich vorab über die zur Einreise benötigten Dokumente.
Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass ist ein Jahr, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit um jeweils 1 Jahr (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Verlängerungsantrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird. Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. In beiden Fällen ist eine freie Doppelseite im Kinderreisepass erforderlich.
Ausstellungsdauer und Lieferzeiten:
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.