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Mobile Jugendsozialarbeit

Freiflächen für Graffiti in Bochum

Hinweise zur Nutzung, Regeln für den Umgang und Übersicht der Freiflächen.

Mobile Jugendsozialarbeit

  • Die Nutzung der Freiflächen und das Sprühen der Graffiti erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Freiflächen sind zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzbar. 
  • Dies ist kein Freibrief für Lärm, Müll und Verkehrsgefährdung. Es gelten alle üblichen umwelt-, verkehrs- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen und Gesetze.
  • Gefährdet eure Gesundheit nicht unnötig und tragt Schutzmasken beim Sprühen.

Um die vorhandenen Flächen für alle langfristig zu erhalten, sollten folgende Spielregeln eingehalten werden:

  • Hinterlasst die freigegebenen Flächen bitte sauber. Liegengebliebener Müll oder leere Dosen haben dort nichts zu suchen, sie sind umweltverschmutzend und führt nur zu unnötigen Diskussionen und gecrossten pieces.
  • Beschreibt auf keinen Fall Fahrbahnen, Gehwege oder die Verkehrsschilder, dies ist kein Kavaliersdelikt sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und damit illegal, verkehrsgefährdend und teuer in der Beseitigung. Die Freigabe von Flächen für Graffiti wird hierdurch gefährdet.
  • Parkt nicht im absoluten Halteverbot oder Fahrbahntunnel.
  • Malt an den freigegebenen Flächen und nicht daneben! Wenn die Umgebung der Halls darunter leidet, führt das zur Schließung der freigegebenen Flächen.
  • Respektiert die pieces anderer Sprüher und macht keine tags über irgendwelche Wände. Wenn ihr gerade erst anfangt oder einfach mal was ausprobieren wollt, sucht euch kleine Seitenwände oder Flächen, auf denen keine aufwendigen pieces sind.
  • Faustregel: bemüht euch mindestens so gut zu sein wie die Writer, die ihr gerade übermalt.
  • Die aufgelisteten Freiflächen sind für alle da und gehören niemandem! Respektiert die pieces von anderen Sprühern. Ist ein Bild in einem schlechten Zustand, ausgecrosst oder steht schon länger als drei Monate, kann es jeder übermalen. Es geht nur vorwärts, wenn regelmäßig an allen Wänden gemalt wird. Hall of Fame Pieces sind nicht für die Ewigkeit.
  • Benutzt kein Bitumen zum Vorstreichen. Wenn das Bitumen aushärtet, reißen die Bilder je nach Witterung früher oder später auf und der Lack platzt ab.

  • Fußgängertunnel Dorstener Straße (Höhe Haus Nummer 336)
     
  • Wandflächen am Jugendfreizeithaus Gerthe, Hegelstraße 32
     
  • Stützwand der früheren EBG Brücke, Castroper Hellweg
     
  • Brücke Hasenwinkler Straße
     
  • Brücke Universitätsstraße / Auf dem Alten Kamp / Fußgängertunnel
     
  • Brücke Universitätsstraße / Markstraße (nur unterhalb der Beleuchtung)
     
  • Brücke Universitätsstraße / Markstraße / Fußgängertunnel Ausgang Schulzentrum (nur unterhalb der Beleuchtung)
     
  • Brücke Universitätsstraße / Ein- und Ausfahrt Universität Mitte (nur unterhalb der Universitätsstraße).
    Parkt hier nicht im absoluten Halteverbot der Unterführungen und besprüht nicht die Straße und die Verkehrsschilder.
     
  • Brücke Universitätsstraße / Hustadtring (nur unterhalb der Beleuchtung)
     
  • Brücke Universitätsstraße / Schattbachstraße (einschließlich der Säulen und dem Endstück der Straßenbahngleise, ausschließlich der Bogestra-Türen, nur unterhalb der Beleuchtung)
     
  • Brücke Donezkring / Essener Straße (nur auf der Ost-/ Innenstadtseite)
     
  • Lärmschutzwand Hüttenstraße (beginnend auf der Landwehr, nur auf der Ost-/Innenstadtseite)
     
  • Brücke Oviedoring / Marbachbrücke (nur unterhalb der Fahrbahn, beide Seiten, einschließlich der Säulen)
     
  • Brücke Oviedoring / Gräbenwiese (nur unterhalb der Fahrbahn, beide Seiten, einschließlich der Säulen)
     
  • Brücke Wasserstraße / Marbach (nur unterhalb der Fahrbahn, beide Seiten, einschließlich der Säulen)
     
  • Lärmschutzwand Wasserstraße (nur auf der Fahrbahnseite, nicht auf den Glasflächen, nicht auf der Seite der Häuserfront)
     
  • Brücke Harpener Feld / Castroper Hellweg (freigegeben ab 1. Oktober 2010)
     
  • Brücke Schattbachstraße / Wittener Straße (nur die Ostseite, freigegeben ab 1. Oktober 2010)
     
  • Rückseite des Stadtwerkegebäudes Max-Grewe-Str. 19 A, die Wand hin zum Platz an der Castroper Straße (freigegeben ab 1. September 2011)
     
  • Die Stützwände am Parcours-Platz unterhalb der Häuser Hustadtring 59 und 61
     
  • Wände des Fußgängertunnels Schattbachstraße unterhalb der Häuser Hustadtring 41
     
  • Die Wände im Fußgängertunnel Hermannshöhe sind nur eingeschränkt freigegeben, da sonst wegen der Enge des Tunnels die Gesundheit der Passanten gefährdet werden kann. Eine jeweils erforderliche Einzelgenehmigung für den Tag, an dem ein Graffiti erstellt werden soll, ist erhältlich bei Christian Vieregge (CVieregge@bochum.de). 
     
  • Castroper Hellweg in Fahrtrichtung Bochum, Höhe Handwerksweg / Josef-Baumann-Straße.
    Private Wand! Bitte unbedingt Müll vermeiden.
     
  • Castroper Hellweg 544, seitliche, an den kleinen Fußweg grenzende Hauswand.
    Bitte nur an dieser Stelle sprayen.
    Private Wand! Bitte unbedingt Müll vermeiden.
     
  • Große Mauer gegenüber der Erzbahnschwinge im Westpark sowie die im Park verteilten metallenen Regenhäuschen.
    Bitte leere Dosen und Farbeimer wieder mitnehmen!
     
  • Garagenrückseite gegenüber von EUROMASTER, Riemker Straße 3 (Prater).
    Private Fläche, bitte unbedingt Müll vermeiden.

Jugendamt Bochum
Herr Vieregge
Telefon: 0234 610-65423
Mobil: 0152 54981461
E-Mail: CVieregge@bochum.de