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Dienstleistungen und Infos

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Fachdienst des Jugendamtes

Dienstleistungen und Infos

Was suche ich, bin ich hier richtig?

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Fachdienst des Jugendamtes der Leistungen bewilligt und die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen überprüft.

Sie nehmen eine Jugendhilfeleistung in Anspruch:

  • ambulante Hilfe (das Kind wohnt weiterhin zu Hause und die Familie wird bspw. Stundenweise unterstützt)
  • teilstationäre Maßnahme (das Kind wird zum Beispiel durch eine Tagesgruppe betreut, wohnt beziehungsweise schläft aber weiterhin zuhause)
  • vollstationäre Maßnahme (das Kind wohnt in einer Einrichtung, Pflegefamilie oder sonstigen Wohnform)

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die finanzielle und verwaltungsmäßige Umsetzung der Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zuständig.

Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt durch den Sozialen Dienst.

Eine Kostenbeteiligung an den Jugendhilfeleistungen wird im Einzelfall durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe geprüft.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Für eine Erstberatung benötigen Sie keine Unterlagen.

Im Hinblick auf die Prüfung von Kostenbeiträgen sollten die Einkommensnachweise sowie Nachweise über Belastungen mitgebracht werden.

  • Bei teilstationären- und vollstationären Maßnahmen haben sich Eltern und Kinder unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens an den Kosten der Jugendhilfe zu beteiligen.
  • Bei vollstationären Maßnahmen ist meist mindestens das Kindergeld als Kostenbeitrag an das Jugendamt zu zahlen.

Zur Kostenbeitragsprüfung müssen alle Einkünfte belegt werden (Fotokopie).

Dazu gehören Nachweise über das monatliche Einkommen des kompletten vorangegangenen Jahres:

  • zum Beispiel Steuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheide, monatliche Lohnabrechnungen (Wenn Sie im gesamten Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren, genügt meist die Lohnabrechnung aus Dezember)
  • Bescheide über erhaltenes Arbeitslosengeld I oder II
  • Rentenmitteilung
  • den letzten Steuerbescheid bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Bestimmte Belastungen können möglicherweise Beitragsmindernd angerechnet werden (zum Beispiel weitere Unterhaltsverpflichtungen, Kreditraten et cetera).

Adresse / Kontakt


Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-4111
Telefonnummer 2
0234 910-1149
Faxnummer
0234 910-4140
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwochs und freitags ist die Abteilung geschlossen.

Für Vorsprachen außerhalb der Öffnungszeiten kann eine Terminvereinbarung getroffen werden.

Das Bild zeigt das Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt drei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachgebietsleiter
Jugendamt

Herr Jahn

Telefonnummer
0234 910-11 49
Zimmer 40 41
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de
Sachbearbeiterin
Jugendamt

Frau Neuhaus

Telefonnummer
0234 910-4010
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de