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Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Fachdienst des Jugendamtes der Leistungen bewilligt und die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen überprüft.
Fachdienst des Jugendamtes
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Fachdienst des Jugendamtes der Leistungen bewilligt und die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen überprüft.
Sie nehmen eine Jugendhilfeleistung in Anspruch:
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die finanzielle und verwaltungsmäßige Umsetzung der Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zuständig.
Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt durch den Sozialen Dienst.
Eine Kostenbeteiligung an den Jugendhilfeleistungen wird im Einzelfall durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe geprüft.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Für eine Erstberatung benötigen Sie keine Unterlagen.
Im Hinblick auf die Prüfung von Kostenbeiträgen sollten die Einkommensnachweise sowie Nachweise über Belastungen mitgebracht werden.
Zur Kostenbeitragsprüfung müssen alle Einkünfte belegt werden (Fotokopie).
Dazu gehören Nachweise über das monatliche Einkommen des kompletten vorangegangenen Jahres:
Bestimmte Belastungen können möglicherweise Beitragsmindernd angerechnet werden (zum Beispiel weitere Unterhaltsverpflichtungen, Kreditraten et cetera).
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2-6
44777 Bochum
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwochs und freitags ist die Abteilung geschlossen.
Für Vorsprachen außerhalb der Öffnungszeiten kann eine Terminvereinbarung getroffen werden.
Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.
Das Verwaltungsgebäude besitzt drei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.