Die Verfahrenslots*innen der Stadt Bochum beraten junge Menschen von 0 bis 26 Jahren mit (drohender) Behinderung. Sie helfen, Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten und begleiten und unterstützen bei Anträgen.
Durch Eingliederungshilfen soll eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Eingliederungshilfen können sein:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (zum Beispiel Frühförderung)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zum Beispiel Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (zum Beispiel Schulbegleitung, Studienassistenzen)
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (zum Beispiel Assistenz im Freizeitbereich, Autismustherapie)
Eingliederungshilfen können an verschiedenen Stellen beantragt werden. Die Verfahrenslots*innen helfen, die richtigen Ansprechpersonen zu finden, unterstützen bei der Antragsstellung und helfen, Ansprüche durchzusetzen.