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Kindertagespflege in Bochum

Kindertagespflegeperson werden

Sie möchten Kinder im Rahmen der Kindertagespflege betreuen.

Kindertagespflege in Bochum

Wissenswertes für Kindertagespflegepersonen und Bewerber*innen für Kindertagespflege.

  • Habe ich Freude am Umgang mit Kindern und möchte ich mich aktiv in die Erziehung und Förde­rung mit einbringen?
  • Kann ich dem Verhalten von Kindern Respekt und Verständnis entgegenbringen?
  • Bin ich zuverlässig, verantwortungsbewusst und besitze Organisationsvermögen?
  • Kann ich meinen Kooperationspartnern (Eltern, Jugendamt, etc.) Offenheit und Toleranz entgegen­bringen?
  • Bin ich auf physischer und psychischer Ebene belastbar?
  • Bin ich bereit, mich fachkundig zu qualifizieren und im Rahmen der Tätigkeit fortzubilden, auszu­tauschen und zu reflektieren?
  • Verfüge ich über geeignete räumliche Gegebenheiten und eine kinderfreundliche Umgebung?
  • Wie steht meine Familie zu meinen Überlegungen, Kindertagespflegeperson zu werden?

In Bochum ist neben dem Jugendamt Bochum, Abteilung für Kindertagesbetreuung, der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) für die Vermittlung und Beratung in der Kindertagespflege zuständig.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in Bochum sind folgende Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorzuweisen:

  • erfolgreiche Teilnahme am schriftlichen Eignungstest
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierung
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als fünf Jahre)
  • Nachweis über eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Kinder (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über eine Teilnahme an einer Brand­schutzschulung (nicht älter als fünf Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an dem Seminar „Handlungskompetenz bei Kindeswohlgefährdung)
  • eine pädagogische Konzeption
  • ein Lebenslauf
  • Nachweis über eine Masernschutzimpfung (ab dem Geburtsjahrgang 1970)

Qualifizierung / Qualifizierungskurs

Um ihre Eignung zu belegen, müssen Kindertages­pflegepersonen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen an die Kindertagespflege verfügen. Diese werden in einer fachbezogenen Qualifizierung erworben, die mit einer Lernergebnisfeststellung endet, um das Bundeszertifikat „Qualifizierte Kindertages­pflegeperson“ zu erhalten.

In Bochum wird die Qualifizierung und Vergabe des Bundeszertifikates vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) umgesetzt.

Die Qualifizierung, die auf Basis des vom Deutschen Jugendinstituts (DJI) entwickelten QHB durchgeführt wird, umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE), die sich in 160 UE „tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung“ und in 140 UE „tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung“ aufteilen. Ebenfalls gehören zur Qualifizierung insgesamt ca. 140 UE Selbstlernein­heiten sowie ein 80 Stunden umfassendes Praktikum, welches sowohl in einer Kindertagespflegestelle als auch in einer Kindertageseinrichtung absolviert wer­den soll.

Die Qualifizierung setzt auf selbstgesteuertes Lernen, konstruktive Lernprozesse, Selbstreflexion und den Lernort Praxis. Im Rahmen der Eignungsfeststellung und Durchfüh­rung des QHB in Bochum müssen alle Bewerber*innen vorab an einem schriftlichen Eignungstest teilnehmen.

Der Qualifizierungskurs dauert in der Regel im ersten Teil circa drei Monate, im zweiten Teil circa vier Monate.

Die Teilnehmenden müssen einen finanziellen Eigenanteil tragen, die Höhe kann bei der Fachberatung beziehungsweise beim SkF erfragt werden.

Pflegeerlaubnis

Einer Pflegeerlaubnis bedarf, wer Kinder

  • außerhalb der Wohnung der Erziehungsberechtigten
  • während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden pro Woche
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate

betreuen will.

Wenn sowohl die Kindertagespflegeperson als auch die Räumlichkeiten von der Fachberatung auf ihre Eignung hin überprüft wurden, kann die Pflegeer­laubnis erteilt werden.

Mit einer Pflegeerlaubnis können bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreut werden.

Als Kindertagespflegeperson übernimmt man mit der Betreuung von fremden Kindern nicht nur die Erziehung und Versorgung anstelle der Erziehungsberechtigten, sondern auch die Aufsichtspflicht für den Zeitraum, in der die Betreuung stattfindet.

Datenschutzhinweis / Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zum Datenschutz:

Vor Aufnahme einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in Bochum sind verschiedene Unterlagen vorzuweisen.

In Bochum ist neben dem Jugendamt Bochum, Abteilung für Kindertagesbetreuung, der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) für die Vermittlung und Beratung in der Kindertagespflege zuständig.

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Bergstraße 224, 44807 Bochum
Telefon: 0234 95501 0    
Telefax: 0234 596098  

Jugendamt der Stadt Bochum

Adresse / Kontakt

Jugendamt
Kindertagespflege
Husemann Karree
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
siehe Ansprechpersonen nach Stadtteilen
Telefonnummer 2
0234 910-4111 (Service-Point)
Faxnummer
0234 910-1226

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
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Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
Ansprechpersonen nach Stadtteilen

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Sachgebietsleiterin
Jugendamt

Frau Bienert

Telefonnummer
0234 910-1183
E-Mail Adresse
MBienert@bochum.de

Fachbereichsleitung
​Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF):
Frau Stolzenberg 
Telefon: 0234 33883616
E-Mail: katharina.stolzenberg@skf-bochum.de

Fachberatung Kindertagespfleger (Außenstelle)
Herner Straße 354, 44807 Bochum