Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige
Die Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) berät und hilft ausländischen Kindern und Jugendlichen, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte in Bochum ankommen.
Dienstleistungen und Infos
Minderjährige Flüchtlinge sind gemäß Jugendhilferecht dann unbegleitet, wenn sie jünger als 18 Jahre sind und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder ein Vormund. Erziehungsberechtigt sind von den Eltern bevollmächtigte Personen.
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit, soweit dieses vorhanden ist.
Adresse / Kontakt
Jugendamt Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige Gersteinring50/52 44791Bochum
Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige
Die Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) berät und hilft ausländischen Kindern und Jugendlichen, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte in Bochum ankommen.
Dienstleistungen und Infos
Minderjährige Flüchtlinge sind gemäß Jugendhilferecht dann unbegleitet, wenn sie jünger als 18 Jahre sind und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder ein Vormund. Erziehungsberechtigt sind von den Eltern bevollmächtigte Personen.
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit, soweit dieses vorhanden ist.
Adresse / Kontakt
Jugendamt Fachstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige Gersteinring50/52 44791Bochum