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Pflegekinderdienst

Aufnahme eines Pflegekindes (Fremdpflege)

Pflegekinderdienst

Entgegen der Verwandtenpflege, wo ein bereits bekanntes Kind aufgenommen wird, handelt es sich bei der Fremdpflege zunächst um ein generelles Interesse, Pflegeeltern zu werden.

Gründe für die Notwendigkeit eines Pflegeverhältnisses:
Manchmal sind Mütter und Väter leider nicht länger in der Lage, ihren Aufgaben als Eltern nachzukommen. Gründe dafür können Krankheit, Tod oder mangelnde Erziehungsfähigkeit sein. Unter diesen Lebensbedingungen leidet das Kind.

Wenn eine in Not geratene Familie trotz aller unterstützenden Hilfsmaßnahmen ihre schwierige Situation nicht bewältigen kann, bedarf es für das dadurch belastete Kind einer annehmbaren Alternative.

Die Unterbringung in einer Pflegefamilie kann in diesem Fall notwendig sein.

Rechtliche Grundlagen:
Die Rechte der Eltern und Kinder sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Spezielle Regelungen zum Pflegeverhältnis enthält das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Insbesondere sind hier die Grundlagen für die Hilfeform relevant. In den Paragrafen 27ff. SGB VIII werden die Hilfen zur Erziehung geregelt. Darunter fallen auch die Pflegeverhältnisse gemäß § 33 SGB VIII.

Die angehenden Pflegeeltern müssen bereit sein, mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie zusammenzuarbeiten. Es bedarf der Bereitschaft, dem Kind auf Dauer eine Heimat zu geben.

Pflegeeltern haben eine verantwortungsvolle Aufgabe, die neben großen Herausforderungen glückliche und freudige Momente beinhaltet.

Für das Kind ist die Familie das wichtigste Bezugssystem. Die Erfahrung, die es dort macht, prägt seine Entwicklung grundlegend.

Um als Pflegeeltern anerkannt zu werden gibt es einen standardisierten Vorgang. Zunächst findet ein Kennenlerntreffen zwischen den Bewerbern und der zuständigen Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter statt, in dem es hauptsächlich um Informationen zum Thema Pflegekinderwesen geht. Bei weiterem Interesse werden ein erweitertes Führungszeugnis, ein Gesundheitsattest und ein Bewerberbogen eingereicht. Entsprechend des Bedarfs werden weitere Termine vereinbart, bevor in einer Schulung gemeinsam mit anderen Bewerbern die Informationen abschließend behandelt werden. In einem Auswertungsgespräch kann dann die Anerkennung als Pflegeeltern erfolgen.

Bei der Suche nach passenden Pflegeeltern wird sich immer an den Bedürfnissen des Kindes orientiert.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte zunächst einen Termin für ein Informationsgespräch. Dazu wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Pflegekinderdienstes.

Über den weiteren Ablauf und die benötigten Unterlagen werden Sie dann im persönlichen Gespräch informiert.

Es werden keine Gebühren erhoben.

Das Jugendamt freut sich immer über geeignete Menschen, die ein Kind aufnehmen und dessen Entwicklung einfühlsam begleiten und fördern möchten.

Adresse / Kontakt

Jugendamt
Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung
Husemann Karree (4. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3097 (Sekretariat)
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de

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Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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Anfahrt / Standort

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Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Der Adoptions- und Pflegkinderdienst des Jugendamtes befindet sich in der 4. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Besondere Sozialpädagogische Fachdienste
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Sekretariat
Adoptions- und Pflegekinderdienst

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