Sie haben ein Kind oder ein weiteres Kind in einer Kindertageseinrichtung in Bochum angemeldet und / oder nehmen ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch. Hierfür sind Sie verpflichtet, einen monatlich öffentlich-rechtlichen Elternbeitrag zu entrichten. Dieses ist in der Bochumer Elternbeitragssatzung festgeschrieben. Das Jugendamt erhebt diese Elternbeiträge für alle Bochumer Kindertageseinrichtungen und die Inanspruchnahme der Angebote der Kindertagespflege.
Beim Bezug von SGB II-Leistungen, SGB XII-Leistungen, Wohngeld und Kindergeldzuschlag wird eine Beitragsbefreiung erteilt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.