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Dienstleistungen und Infos

Clearing- und Diagnostikstelle

Sie sind Sorgeberechtigter eines Kindes/Jugendlichen (zwischen sechs und 18 Jahre) oder selber junger Erwachsener (bis zu 21 Jahre) und wollen eine der folgenden ambulanten Förderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII  oder § 99 SGB IX beantragen: Autismustherapie, Heilpädagogische Förderung, Schulintegrationshilfen, Lerntherapie bei Legasthenie und Dyskalkulie.

Dienstleistungen und Infos

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung abzuwenden oder die Folgen einer vorliegenden Behinderung zu mildern oder zu beseitigen. Ziel ist es, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt, prüft die Clearing- und Diagnostikstelle.

Menschen mit Behinderungen sind gemäß § 2 SGB IX Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben.

Was wird vorausgesetzt?

  • Der Antragsteller muss in Bochum wohnhaft sein.
  • Das Kind/der Jugendliche/der junge Erwachsene muss zwischen 6 und 21 Jahren sein.
  • Ist das Kind/der Jugendliche unter 18 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten die Leistung für dieses/diesen beantragen.

Im gesamten Antragsverfahren ist eine Mitwirkung nach § 60 Absatz 1 SGB I verpflichtend. Wir benötigen Informationen und Unterlagen, um die passgenaue Hilfe ermitteln zu können.

Wir unterliegen dem Datenschutz. Um die Anträge bearbeiten zu können, sind schriftliche Entbindungen von Schweigepflichten zur Klärung der Teilhabebeeinträchtigung erforderlich. Welche Stellen diese im Einzelnen umfassen, wird im konkreten Fall mit unseren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgesprochen.

Ambulante Eingliederungshilfen:

  • Autismustherapie
  • Heilpädagogische Förderung
  • Schulintegrationshilfen
  • Lerntherapie bei Legasthenie und Dyskalkulie

  • Eine psychotherapeutische oder fachärztliche Stellungnahme ist zwingend erforderlich.
  • Bei einem Antrag auf Lerntherapie benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über die Hör-und Sehfähigkeit des Kindes/Jugendlichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind kostenfrei, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Adresse / Kontakt

Jugendamt
Clearing- und Diagnostikstelle
Junggesellenstraße 8
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-5133 (Sekretariat)
Faxnummer
0234 910-5102
E-Mail Adresse
clearingstelle@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Für persönliche Termine können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.
Es können Unterlagen in den Briefkasten der Clearing- und Diagnostikstelle eingeworfen werden (3.Etage, Zimmer 305)

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude an der Junggesellenstraße 8.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet Ihnen das Parkhaus P1 am Husemannplatz.

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.

Unser Team besteht aus Heil- und Rehapädagoginnen und -pädagogen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Verwaltungsfachkräften.

Jugendamt

Sekretariat Clearing- und Diagnostikstelle

Telefonnummer
0234 910-5133
Faxnummer
0234 910-5102
E-Mail Adresse
clearingstelle@bochum.de

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