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Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften

Unter Amtsvormundschaft versteht man die Wahrnehmung der Aufgaben einer Vormundin/eines Vormunds durch das Jugendamt in den im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Fällen.

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Sie tritt dort an die Stelle der elterlichen Sorge, wo Eltern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert sind, die persönlichen oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten ihrer Kinder zu vertreten. Von daher dient die Amtsvormundschaft dem Minderjährigenschutz. Gleichzeitig ist sie damit auch Ausdruck des in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerten staatlichen Wächteramtes. Prinzipiell hat die/der Amtsvormund*in dieselben Aufgaben wie die Eltern – sie/er muss für die Person und das Vermögen des Mündels sorgen (§ 1789 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Das Jugendamt überträgt die Ausübung dieser Aufgaben einzelnen seiner Mitarbeitenden. Die/Der Amtsvormund*in ist allein zur Wahrung der Mündelinteressen verpflichtet und insoweit weisungsfrei.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen den gesetzlichen, den bestellten und den vorläufigen Amtsvormundschaften:

Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt unmittelbar "kraft Gesetzes" ein, ohne dass es einer gerichtlichen Anordnung und Bestellung bedarf. Hauptfall der gesetzlichen Amtsvormundschaft in der Praxis ist die Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern, wenn die Mutter noch minderjährig und damit lediglich beschränkt geschäftsfähig ist (§ 1786 BGB). Daneben gibt es noch die gesetzliche Vormundschaft im Falle der vertraulichen Geburt (§ 1787 BGB).

Die bestellte Amtsvormundschaft (§ 1773 BGB) wird durch eine Anordnung des Familiengerichts begründet. Sie kommt beispielsweise bei Entzug (§§ 1666 ff. BGB) oder Ruhen der elterlichen Sorge (§§ 1673 ff. BGB) in Betracht und zwar im Hinblick auf die Vertretung des Mündels in der Personen- und Vermögenssorge. Das Jugendamt soll hier zunehmend den im Kinder- und Jugendhilferecht begründeten Wechsel zum "Anwalt des Kindes" vollziehen.

Die vorläufige Amtsvormundschaft (§§ 1774 Abs. 2, 1781 BGB) wird durch eine Anordnung des Familiengerichts für die Dauer von 3 Monaten (einmalig um weitere 3 Monate auf 6 Monate verlängerbar) begründet. Die „vorläufige“ Vormundschaft ist eine neue Konstruktion im Vormundschaftsrecht. Weil gerade unmittelbar nach einer Inobhutnahme viele Entscheidungen für das Kind oder die/den Jugendliche*n notwendig sind, wurde bisher eigentlich immer das Jugendamt als Vormund für das Kind bestellt, wenn die Eltern nicht willens oder nicht in der Lage waren, Entscheidungen zu treffen. Die Bestellung eines „vorläufigen“ Vormundes soll nun dazu dienen, die zu regelnden Angelegenheiten klären zu können und während dieser Zeit auf die Suche nach einer/einem geeigneten ehrenamtlichen Vormund*in oder bei Mangel einer solchen ehrenamtlich tätigen Person, auch Berufs- oder Vereinsvormund zu gehen. Der vorläufige Vormund darf kein*e ehrenamtliche*r Vormund*in, sondern nur ein Amtsvormund oder Vereinsvormund sein.

Bei der Ergänzungspflegschaft werden der/dem Ergänzungspfleger*in (z.B. dem Jugendamt) nur Teile der elterlichen Sorge übertragen, beispielsweise das Recht der Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheits- und Vermögenssorge oder beispielsweise auch das Recht zur Antragstellung von Sozialleistungen (§ 1809 BGB). Die/Der Ergänzungspfleger*in nimmt also nur in den ihr/ihm übertragenen Wirkungskreisen die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen wahr. Die übrigen Bestandteile der elterlichen Sorge verbleiben bei den Eltern.

Adresse / Kontakt

Jugendamt
Amtsvormundschaft
Husemann Karree
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

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44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-4111 (Service-Point)
Faxnummer
0234 910-4140
E-Mail Adresse
Amtsvormundschaft@bochum.de

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.Kontaktieren Sie bei Fragen bitte Ihre direkte Ansprechperson. 

Informationen zu den Ansprechpersonen erhalten Sie beim Service-Point des Jugendamtes.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.