Adoption bedeutet, dass ein Erwachsener beziehungsweise zwei Erwachsene ein Kind annehmen und mit diesem in ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis eintreten. Durch die Adoption bekommt das angenommene Kind die gleiche Rechtsstellung wie ein leibliches Kind. Die Rechtsbeziehung zwischen Adoptivkind und seiner Herkunftsfamilie endet damit.
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Adoption.
- Beratung für abgebende Eltern:
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Kind zur Adoption freizugeben und sich informieren möchten, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich anonym beraten zu lassen.
- Beratung für interessierte Personen, die adoptieren möchten:
Voraussetzung: Mindestalter 25 Jahre, gesicherte finanzielle Verhältnisse, einwandfreie Führungszeugnisse, Wohnort Bochum
Die persönlichen Voraussetzungen und die Motivation werden gemeinsam mit der Adoptionsvermittlungsstelle erarbeitet. Weitere benötigte Unterlagen werden im Beratungsgespräch erörtert. Zunächst wird ein unverbindliches Beratungsgespräch geführt.
Für eine beabsichtige Auslandsadoption wenden Sie sich bitte an das Landesjugendamt oder an einen anerkannten Träger für Auslandsadoptionen. Die Kontaktadressen der anerkannten Träger finden Sie auf der Internetseite des Landesjugendamtes Westfalen: (www.lwl-landesjugendamt.de, Staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft)
Allgemeine Informationen können wir Ihnen auch in einem Beratungsgespräch geben.
- Beratung im Vorfeld einer Stiefkindadoption:
Alle Beteiligten (Eltern des anzunehmenden Kindes, annehmender Elternteil und das Kind) müssen im Vorfeld des Verfahrens durch das Jugendamt beraten werden (§9a Adoptionsvermittlungsgesetz). Sie erhalten dann eine Bescheinigung, mit der Sie den entsprechenden Antrag über einen Notar an das Familiengericht schicken können.
- Beratung bei der Herkunftssuche:
Sie wurden adoptiert und haben Fragen zu Ihrer Herkunft.
Wenn Sie in diesen Situationen Beratung, Begleitung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gerne an uns.
Rechtsgrundlagen:
Die rechtlichen Grundlagen für eine Adoption ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden Gesetzen:
- AdVermiG Adoptionsvermittlungsgesetz)
- AdWirkG (Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht)
- FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- HAÜ (Haager Minderjährigenschutzabkommen)