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Jugendamt

Ankündigung der Neuwahl:

Die Wahl des 15. Bochumer Jugendamtselternbeirats findet am 29. Oktober 2025  im Technischen Rathaus statt.

Jugendamt

Dieses Mal findet die jährliche Neuwahl des Jugendamtselternbeirats (auch Stadtelternrat genannt) am Mittwoch, den 29. Oktober 2025 statt. Die ehrenamtliche Arbeit des Bochumer Stadtelternrates, sowie das Engagement aller Elternvertretungen wertschätzend, diesmal im Multifunktionsraum des Technischen Rathauses.

Die Elternschaft der Bochumer Kindertageseinrichtungen hat dann wieder die Möglichkeit, ihren Stadtelternrat auf kommunaler Ebene zu wählen.

Der Stadtelternrat (mit dem eigenen Internetauftritt: Stadtelternrat Bochum): 

  • berät Eltern im Hinblick auf ihre Rechte und Mitwirkung - telefonisch und per E-Mail
  • führt Vollversammlungen für Eltern durch und
  • wirkt auch auf Landesebene im Landeselternbeirat mit.

Informationen und Wissenswertes von Eltern für Eltern sind im Handbuch für Elternbeiräte (lebnrw.de) erhältlich.

Der Einlass für die gewählten Delegierten*innen beginnt am Wahlabend bereits ab 16:30 Uhr.
Ab 17 Uhr startet dann die Wahlveranstaltung.

Der Dezernent für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit, Stadtrat Jens Vieting, wird zu Beginn der Veranstaltung die Gelegenheit nutzen, persönliche Grußworte an die Elternschaft zu richten. Moderierend wird der Jugendamtsleiter, Herr Christian Papies, durch die Neuwahl führen.

Im Kinderbildungsgesetz des Landes NRW wurden die Mitwirkungsrechte von Eltern festgelegt. Für die Bochumer Kinder- und Jugendhilfepolitik war und ist dies bereits seit 2011 selbstverständlich: Der Bochumer Stadtelternrat ist eine wichtige Stimme für die Bochumer Elternschaft von Kindern in der Kindertagesbetreuung. Und eine Vertreterin ist deshalb bereits seit 2012 ein fester Bestandteil des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und nimmt seitdem regelmäßig an dessen Sitzungen teil.

Bitte beachten:
Alle gewählten und dem Jugendamt benannten Delegierten bekommen rechtzeitig vor der Wahl noch eine persönliche Einladung via Mail zugeschickt. Nur mit dieser Einladung ist eine Beteiligung an der Wahlveranstaltung möglich.