Die Verfahrenslots*innen der Stadt Bochum beraten junge Menschen von 0 bis 26 Jahren mit (drohender) Behinderung. Sie helfen, Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten und begleiten und unterstützen bei Anträgen.
Durch Eingliederungshilfen soll eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Eingliederungshilfen können sein:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Eingliederungshilfen können an verschiedenen Stellen beantragt werden. Die Verfahrenslots*innen helfen, die richtigen Ansprechpersonen zu finden, unterstützen bei der Antragsstellung und helfen, Ansprüche durchzusetzen.
Wer kann sich beraten lassen?
Junge Menschen mit (drohender) Behinderung, ihre Eltern, Personensorgeberechtigte oder Betreuer haben einen Anspruch auf die Beratung und Begleitung.
Menschen mit Behinderungen sind alle Menschen, die wissen oder glauben, dass sie eine Behinderung haben. Es muss nicht unbedingt eine Diagnose von einem Arzt vorliegen, um Hilfe zu bekommen.
Es gibt zwei weitere Voraussetzungen, um die Unterstützung durch die Verfahrenslots*innen zu erhalten:
- unter 27 Jahre alt
- und es könnte ein Anspruch auf Eingliederungshilfe vorliegen.